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Verletzung der Informationspflicht durch Arbeitgeber

A
amaris
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat in mehreren Fällen seine Infomationspflicht nach §99 Betr.VerfG verletzt.

In drei fällen wurde der Betriebsrat zu keinem Zeitpunkt formal über die erfolgte Neueinstellung von Arbeitnehmern informiert, die nicht im Bereich der leitenden Angestellten angesiedelt sind

In einem Fall wurde der Betriebsrat nicht über die Schwangerschaft einer dieser drei Arbeitnehmerin informiert.

Hat jemand Tipps, wie wir den Arbeitgeber dazu ganz formal rügen, "abmahnen" können, so dass er gewarnt ist und sich im Klaren ist, dass wir im Wiederholungsfall rechtliche/gerichtliche Schrittte gegen ihn einleiten werden Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Empfehlung, wie man eine solche Rüge streng und wirksam formulieren kann, so dass der AG begreift, dass mit dem Betriebsrat nicht zu spaßen ist?

1.97201

Community-Antworten (1)

E
Erwin

15.04.2010 um 10:31 Uhr

Ich würde den AG auffordern die beteiligung SOFORT nachzuholen und so lange die Beschäftigung der Betroffenen auszusetzen, da der BR andernfalls einen Anwalt beauftragen würde rechtliche Schritte einzuleiten. Diese wäre Beschlussverfahren mt der Androhung eines merklichen Ordnungsgeldes im Wiederholungsfall der Verletzung der MB und Einstweilige Verfügung die Beschäftigung auszusetzen bis die MB erfolgt ist und der BR der Einstellung dann ggf. zugestimmt hat, was nicht sich so erfolgen müsste.

Die Folge wäre dann der AG müsste diese AN bezahlen dürfte sie aber nicht beschäftigen. Hier dürfte der BR wohl vor dem ArbG Recht bekommen.

Weiter auch schrift abmahnen, auch mit Hinweis ähnlich wie oben, sofern er das Mutterschutzgesetz und die hier zu beachtenden Informationspflicht des BR lt. BetrVG nicht beachtet.

Also, erst einmal bis zur Nachholung der MB die Beschäftigung aussetzen lassen, fordern. Dieses könnten sofern der BR der EInstellung im Nachgang zustimmt (Sondersitzung BR) ja "nur" 1-2 Tage aussetzen sein.

So lernt der AG am schnellsten.

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