Guten Morgen,
ich hätte da gern mal wieder ein Problem ;-)

Wir sind ein Großhandel und unsere diesjährige Jahresinventur soll an einem Samstag im Oktober stattfinden, was soweit noch nicht weiter tragisch ist. Da werden wir uns als BR auch nicht entgegen stellen.

ABER: Jetzt plant unser Geschäftsführer, den Lagerbereich am darauffolgenden Sonntag außerplanmässig arbeiten zu lassen, damit die Kundenbelieferung am Montag reibungslos klappt.
Im ArbZG steht geschrieben, dass nur eine Aufsichtsbehörde genehmigen kann, dass unter bestimmten Voraussetzungen an einem Sonntag gearbeitet werden darf.

Abgesehen davon, dass ein echter Grund nach dem Gesetz nicht vorliegen dürfte, habe ich trotzdem ein paar Fragen dazu:
- Wann setzt denn jetzt die BR-Mitbestimmung ein?
- Kann der AG von uns als BR verlangen, bereits vor Vorliegen der behördlichen Genehmigung der Sonntagsarbeit zuzustimmen?
- Ersetzt diese behördliche Genehmigung gar die Zustimmung des BR (Glaube ich allerdings nicht)?

Vielen Dank schonmal,
Olaf