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Genehmigung Sonntagsarbeit

O
Olaf0412
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich hätte da gern mal wieder ein Problem ;-)

Wir sind ein Großhandel und unsere diesjährige Jahresinventur soll an einem Samstag im Oktober stattfinden, was soweit noch nicht weiter tragisch ist. Da werden wir uns als BR auch nicht entgegen stellen.

ABER: Jetzt plant unser Geschäftsführer, den Lagerbereich am darauffolgenden Sonntag außerplanmässig arbeiten zu lassen, damit die Kundenbelieferung am Montag reibungslos klappt. Im ArbZG steht geschrieben, dass nur eine Aufsichtsbehörde genehmigen kann, dass unter bestimmten Voraussetzungen an einem Sonntag gearbeitet werden darf.

Abgesehen davon, dass ein echter Grund nach dem Gesetz nicht vorliegen dürfte, habe ich trotzdem ein paar Fragen dazu:

  • Wann setzt denn jetzt die BR-Mitbestimmung ein?
  • Kann der AG von uns als BR verlangen, bereits vor Vorliegen der behördlichen Genehmigung der Sonntagsarbeit zuzustimmen?
  • Ersetzt diese behördliche Genehmigung gar die Zustimmung des BR (Glaube ich allerdings nicht)?

Vielen Dank schonmal, Olaf

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Community-Antworten (6)

F
Fayence

26.02.2007 um 09:55 Uhr

Olaf0412,

ich sehe da eher kein Problem...

Siehe §10 ArbZG >

(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden

  1. ... bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs
O
Olaf0412

26.02.2007 um 10:01 Uhr

Ah, stimmt. Ich hätte halt alles lesen sollen ;-)

Dankeschön!

K
Kölner

26.02.2007 um 10:15 Uhr

@Olaf0412 Ich könnte mir eher/auch § 13 Abs. 3 Nr. 2 ArbZG vorstellen...

L
Lotte

26.02.2007 um 10:17 Uhr

Olaf, trotzdem muss der AG aber die MBR des BR wahren und zustimmen, "müsst" Ihr nicht, sonst wäre es ja keine MB ;-)

W
wosp

28.02.2007 um 07:58 Uhr

Hallo Olaf

Der §10 NR14 greift bei euch zu 99% nicht!!

Allerdings gibt es eine Sonderregelung im ArbZG, der die Inventur einmal im Jahr auf einem Sonntag zuläßt!!!

Also.......warum nicht auf dem Samstag arbeiten und Sonntag die Inventur machen!!!!!!!!!! §13(3) ArbZG

Ich frage mich nur, was mit unseren Arbeitgebern los ist. Kennen die keine Gesetze mehr??? Oder sind die Universitäten so schlecht geworden???

Viel Spaß bei der Arbeit!!

B
Bergmann

28.02.2007 um 08:09 Uhr

@ wosp ,

"Ich frage mich nur, was mit unseren Arbeitgebern los ist. Kennen die keine Gesetze mehr??? Oder sind die Universitäten so schlecht geworden???"

Unsere AG kennen die Gesetze --die Uni´s schulen auch drauf hin--die AG nehmen sich raus was sie können !!!Wo kein Kläger ist , ist auch kein Richter !!!!Es traut sich keiner aufzumucken--sei es AN -- sei es BR --sei es Gewerkschaft !!

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