Sonntagsarbeit genehmigen
Unsere IT hat am Sonntag Wartungsarbeiten am Server gemacht. Hätte die GL die Sonntagsarbeit beim BR und bei der Gewerbeaufsicht genehmigen müssen? Auf welche Gesetze kann man sich berufen?
Community-Antworten (2)
20.06.2016 um 18:04 Uhr
Das ArbZG ist das eine. Der Paragraph 87 BetrVG das andere. Ohne Zustimmung des BR hätte die Arbeit nicht stattfinden dürfen.
21.06.2016 um 15:09 Uhr
Hallo Cheeseburger für solche Fälle gilt der § 10 Abs. 1 Punkt 10 ArbZG. Bitte nachschauen LG Angie
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