Genehmigung des BR zur Sonntagsarbeit
Hallo zusammen,
wir, ein Industriebetrieb und Tarifgebunden. Das Gewerbeaufsichtsamt hat dem Betrieb Sonntagsarbeit genehmigt. Hebt das die Beschlussfassung des Betriebsrates zur Sonntagsarbeit auf?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
14.09.2007 um 20:05 Uhr
bäumchen, nein, die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamt ist Grundvorraussetzung, entbindet den AG aber nicht von der Pflicht, die MBR des BR zu wahren.
14.09.2007 um 20:07 Uhr
Nein, die GA entscheidet lediglich darüber, ob im Betrieb an Sonntagen gearbeitet werden dürfte. Das setzt aber die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht außer Kraft.
18.09.2007 um 16:03 Uhr
andersrum : wenn das Gewerbeaufsichtsamt NEIN sagt - braucht der AG euch nicht zu fragen, weil die höhere Instanz der niedrigeren Instanz Vorrang hat.
Der AG darf dann nicht auch wenn der BR Ja sagt
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