Erstellt am 14.09.2007 um 18:05 Uhr von Lotte
bäumchen,
nein, die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamt ist Grundvorraussetzung, entbindet den AG aber nicht von der Pflicht, die MBR des BR zu wahren.
Erstellt am 14.09.2007 um 18:07 Uhr von Rollie
Nein, die GA entscheidet lediglich darüber, ob im Betrieb an Sonntagen gearbeitet werden dürfte. Das setzt aber die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht außer Kraft.
Erstellt am 18.09.2007 um 14:03 Uhr von kandesbutzler
andersrum : wenn das Gewerbeaufsichtsamt NEIN sagt - braucht der AG euch nicht zu fragen, weil die höhere Instanz der niedrigeren Instanz Vorrang hat.
Der AG darf dann nicht auch wenn der BR Ja sagt