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Genehmigung des BR zur Sonntagsarbeit

B
bäumchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir, ein Industriebetrieb und Tarifgebunden. Das Gewerbeaufsichtsamt hat dem Betrieb Sonntagsarbeit genehmigt. Hebt das die Beschlussfassung des Betriebsrates zur Sonntagsarbeit auf?

Vielen Dank

6.82403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

14.09.2007 um 20:05 Uhr

bäumchen, nein, die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamt ist Grundvorraussetzung, entbindet den AG aber nicht von der Pflicht, die MBR des BR zu wahren.

R
Rollie

14.09.2007 um 20:07 Uhr

Nein, die GA entscheidet lediglich darüber, ob im Betrieb an Sonntagen gearbeitet werden dürfte. Das setzt aber die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht außer Kraft.

K
kandesbutzler

18.09.2007 um 16:03 Uhr

andersrum : wenn das Gewerbeaufsichtsamt NEIN sagt - braucht der AG euch nicht zu fragen, weil die höhere Instanz der niedrigeren Instanz Vorrang hat.

Der AG darf dann nicht auch wenn der BR Ja sagt

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