Hallo,
muss/sollte sich ein BR bei der Beantragung von Sonn- bzw. Feiertagsarbeit vom AG die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zeigen lassen?
Oder läuft das andersrum: sprich die Behörde will die Zustimmung des BR (dort wo vorhanden) vor ihrer Genehmigung sehen?
Danke vorab!