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Genehmigung von Sonntagsarbeit/Aufsichtsbehörde

P
pillepalleTR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss/sollte sich ein BR bei der Beantragung von Sonn- bzw. Feiertagsarbeit vom AG die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zeigen lassen? Oder läuft das andersrum: sprich die Behörde will die Zustimmung des BR (dort wo vorhanden) vor ihrer Genehmigung sehen? Danke vorab!

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Community-Antworten (6)

K
Kölner Akzeptiert

15.12.2012 um 01:49 Uhr

@all Genau genommen ist das von Land zu Land und von Stadt zu Stadt verschieden.

In Bayern wird regelmäßig die Zustimmung des BRs von der zuständigen Behörde verlangt.

In NRW ist es in einigen Kommunen genau umgekehrt: Die Behörde entscheidet und der BR hat den Druck!

G
gironimo

14.12.2012 um 16:36 Uhr

Der BR hat die allgemeine Aufgabe darüber zu wachen, dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze (..) angewandt werden (§ 80 BetrVG).

Also braucht er die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für seine Entscheidung.

S
Saumagen

14.12.2012 um 16:37 Uhr

Hallo, die Genehmigung der Behörde ist reine Formsache, sobald die wissen, das ein Betriebsrat besteht schicken Sie automatisch eine Kopie an den Betriebsrat. Aber ob Sonntags oder Feiertags gearbeitet wird, entscheidet Ihr als Betriebsrat.

B
blavckjack

15.12.2012 um 02:01 Uhr

und der BR hat den Druck!...#

In welcher Form sollte der BR den Druck haben?4

K
Kölner

15.12.2012 um 09:53 Uhr

@blavckjack ...in der Form als dass dann schon wenigstens ein weiteres Druckmittel des AG aktiv ist ("die vom Amt haben bereits genehmigt"j

P
pillepalleTR

17.12.2012 um 09:43 Uhr

Es sieht wohl so aus, als wenn ein Anruf bei der lokalen Behörde nicht das Schlechteste wär, um da Gewissheit zu bekommen... Danke für die Antworten.

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