Erstellt am 14.12.2012 um 15:36 Uhr von gironimo
Der BR hat die allgemeine Aufgabe darüber zu wachen, dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze (..) angewandt werden (§ 80 BetrVG).
Also braucht er die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für seine Entscheidung.
Erstellt am 14.12.2012 um 15:37 Uhr von Saumagen
Hallo, die Genehmigung der Behörde ist reine Formsache, sobald die wissen, das ein Betriebsrat besteht schicken Sie automatisch eine Kopie an den Betriebsrat.
Aber ob Sonntags oder Feiertags gearbeitet wird, entscheidet Ihr als Betriebsrat.
Erstellt am 15.12.2012 um 00:49 Uhr von Kölner
@all
Genau genommen ist das von Land zu Land und von Stadt zu Stadt verschieden.
In Bayern wird regelmäßig die Zustimmung des BRs von der zuständigen Behörde verlangt.
In NRW ist es in einigen Kommunen genau umgekehrt:
Die Behörde entscheidet und der BR hat den Druck!
Erstellt am 15.12.2012 um 01:01 Uhr von blavckjack
# und der BR hat den Druck!...#
In welcher Form sollte der BR den Druck haben?4
Erstellt am 15.12.2012 um 08:53 Uhr von Kölner
@blavckjack
...in der Form als dass dann schon wenigstens ein weiteres Druckmittel des AG aktiv ist ("die vom Amt haben bereits genehmigt"j
Erstellt am 17.12.2012 um 08:43 Uhr von pillepalleTR
Es sieht wohl so aus, als wenn ein Anruf bei der lokalen Behörde nicht das Schlechteste wär, um da Gewissheit zu bekommen...
Danke für die Antworten.