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Sonntagsarbeit - muss die auch der Arbeitszeitausschuss genehmigen?

F
filou
Jan 2018 bearbeitet

Wenn Sonntagsarbeit beantragt wird, dann muss die doch auch der Arbeitszeitausschuss genehmigen, oder sehe ich das falsch? Eine Kollegin meint, nicht, nur die Perso muss informiert werden, ich dagegen meine, unabhängig davon muss die auch vom Arb.Zeitausschuß genehmigt werden. Kann mir jemand bitte das schnell beantworten?

Danke im voraus

4.05903

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

25.10.2006 um 16:38 Uhr

Arbeitszeitausschuss????

Wir haben auch einige Ausschüsse, aber davon habe ich noch nichts gehört.

Wessen Ausschuss ist das? Welche Aufgaben hat der denn?

L
Lotte

25.10.2006 um 16:54 Uhr

w-j-l na ja, man kann ja viele Ausschüsse bilden. wir haben bestimmt auch einen, von dem Du noch nichts gehört hast (Ausschuss Pflege z.B. ?)

filou, der BR ist im Boot, wenn die Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage geregelt werden soll. Ob der BR dem Ausschuss die Entscheidungsbefugnis in solch einem Kernbereich übertragen kann, wage ich zu bezweifeln und stütze mich auf das Urteil vom BAG vom 20.10. 1993 Aktz. 7 ABR 26/93

F
filou

25.10.2006 um 17:34 Uhr

hallo w-j-l, um Deine Frage zu beantworten:

Der Arbeitszeitausschuß genehmigt z.B. Anträge auf Samstags/Feiertagsarbeiten, er überwacht die Gleitzeitkonten, damit kein MA den erlaubten Höchstsaldo überschreitet, bei groben Verstössen/Überschreitungen gehen wir auf den MA zu, und dann auf dessen Vorgesetzten, und lassen uns Vorschläge machen, wie die Überstungen abzubauen sind. Wir überwachen auch, dass die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird. UJw. Kannst Dir jetzt ein Bild von unserer Tätigkeit machen? Gruß Filou

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