Guten Tag zusammen,

unsere Firma hat unsere Nachtschicht vom 28.03. auf den 29.03. von 22 Uhr - 6 Uhr morgens arbeiten lassen. Sprich die Kollegen haben 2 Stunden an dem Sonntag gearbeitet.

Wir als Betriebsrat wurden nicht infomiert.

Die Begründung von den Mitarbeitern war , das Sie aufgrund der 4 Tage Woche (Karfreitag feiertag) sonst minus stunden gemacht hätten.

ist sowas überhaupt erlaubt ?