Hallo zusammen,
bei uns kommt es immer mal zu Situationen, in denen fehlerhafte Teile in die nachfolgende Abteilung "weitergeschoben" werden, um größere Stückzahlen zu erreichen (nachfolgende Abt. hat dann zusätzlichen Aufwand+Kosten). Die betreffenden Kollegen/Schichten wurden bisher immer wieder mdl. und schriftlich dazu ermahnt, nur "Gut"-Teile weiter zu geben, auch entsprechende Schulungen finden immer wieder statt (am Arbeitsplatz durch QW und Schichtführer/Vorabeiter).
Nun wurde wieder festgestellt, daß wieder eine größere Anzahl Teile zur Weitergabe bereit standen, die fehlerhaft waren.
Der AG hat angewiesen, diese Teile von der betreffenden Schicht, nach deren regulärer Arbeitszeit, unentgeltlich nacharbeiten zu lassen. Dies hat für 5 Koll. ca. 1,5h gedauert.
Nun denke ich, Nacharbeit an sich ist okay - aber unentgeltlich?
Wir sind nicht tarifgebunden, eine BV dazu gibt es auch nicht.
Ich weiß, der AG trägt zunächst das Risiko, die Arbeit so zu organisieren, daß eben keine Fehler durchgehen können - nach Ansicht des AG hat er dementsprechende Maßnahmen auch getroffen, s.o.

Meine Frage:
Darf in so einem Fall unentgeltliche Nacharbeit gefordert werden?
Wie ist das mit Versicherungsschutz, Beiträge an Sozialversicherungsträger etc.?
Danke für Eure Antworten
Dirk