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Unentgeltliche Nacharbeit - an fehlerhaften Teilen?

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Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns kommt es immer mal zu Situationen, in denen fehlerhafte Teile in die nachfolgende Abteilung "weitergeschoben" werden, um größere Stückzahlen zu erreichen (nachfolgende Abt. hat dann zusätzlichen Aufwand+Kosten). Die betreffenden Kollegen/Schichten wurden bisher immer wieder mdl. und schriftlich dazu ermahnt, nur "Gut"-Teile weiter zu geben, auch entsprechende Schulungen finden immer wieder statt (am Arbeitsplatz durch QW und Schichtführer/Vorabeiter). Nun wurde wieder festgestellt, daß wieder eine größere Anzahl Teile zur Weitergabe bereit standen, die fehlerhaft waren. Der AG hat angewiesen, diese Teile von der betreffenden Schicht, nach deren regulärer Arbeitszeit, unentgeltlich nacharbeiten zu lassen. Dies hat für 5 Koll. ca. 1,5h gedauert. Nun denke ich, Nacharbeit an sich ist okay - aber unentgeltlich? Wir sind nicht tarifgebunden, eine BV dazu gibt es auch nicht. Ich weiß, der AG trägt zunächst das Risiko, die Arbeit so zu organisieren, daß eben keine Fehler durchgehen können - nach Ansicht des AG hat er dementsprechende Maßnahmen auch getroffen, s.o.

Meine Frage: Darf in so einem Fall unentgeltliche Nacharbeit gefordert werden? Wie ist das mit Versicherungsschutz, Beiträge an Sozialversicherungsträger etc.? Danke für Eure Antworten Dirk

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.02.2007 um 10:58 Uhr

@Dirk Reden wir nicht auch von einer Betriebsbuße nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG? Na dann...

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Dirk

21.02.2007 um 13:12 Uhr

Danke Kölner&Ramses II, ihr habt mir sehr geholfen. Für den AG wird es bitter, er hat die Koll. nun schon bezahlt für die Zeit, wo sie ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben und muß nun auch die Überstunden bezahlen (AG hat diese ja auch angewiesen). Allerdings - bei der Menge an Teilen, die da nachgearbeitet werden mußten, bleibt zu prüfen, welche Stellen (inkl. QW) da wohl auch noch Nachholebarf haben.

Viele Grüße Dirk

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