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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückzahlungsanspruch bei fehlerhafter Gehaltsabrechnung?

J
Jost1
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BRV. Ein MA kam die Tage zu mir und wollte wissen ob der AG zu unrecht ausgezahlte Überstunden zurückverlangen kann. Der MA bekommt erst ab der 16. Überstunde diese bezahlt. Das wäre jetzt schon lange Monate so gelaufen das er schon ab der 1. Überstunde, diese Stunden bezahlt bekommt. Er hat nachweislich die Buchhaltung mehrfach auf die Fehler hingewiesen und Ratenrückzahlung vereinbart. Die Buchhaltung scheint dies aber jedesmal zu vergessen. Mitlerweile häuft sich diese Rückzuahlungssumme. Meine Frage kann der AG das zu viel gezahlte Geld unabhängig wieviel und wie lange es her ist, zurückverlangen? Weis wer wo so was im § steht?

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Community-Antworten (3)

EJ
elmer j.fudd

10.08.2007 um 17:54 Uhr

Nach einer gewissen Zeitspanne entsteht doch eine betriebliche Übung, da mußt Du für so einen Fall mal die Kommentare wälzen. Wie werden die Überstunden denn sonst verrechnet? In Freizeit? Wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist . . . Wobei man natürlich prüfen muß, wie es bei den anderen Kollegen aussieht, Stichwort Gleichbehandlung.

P
pirat

10.08.2007 um 18:34 Uhr

@Jost1

Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge Zuviel gezahlte Bezüge sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Verpflichtung zur Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzuzahlen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Wegfall der Bereicherung ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die zuviel gezahlten Bezüge im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Der Anspruch auf Rückzahlung bleibt jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung oder die Fehlerhaftigkeit der Zahlungsgrundlage kannte oder nachträglich erfuhr.

C
Catweazle

10.08.2007 um 18:56 Uhr

Jost1,

habt ihr einen TV? Das kann auch im AV oder in einer BV vereinbart sein. Das Zauberwort heißt Ausschlussfrist.

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