Ich bin BRV. Ein MA kam die Tage zu mir und wollte wissen ob der AG zu unrecht ausgezahlte Überstunden zurückverlangen kann. Der MA bekommt erst ab der 16. Überstunde diese bezahlt. Das wäre jetzt schon lange Monate so gelaufen das er schon ab der 1. Überstunde, diese Stunden bezahlt bekommt. Er hat nachweislich die Buchhaltung mehrfach auf die Fehler hingewiesen und Ratenrückzahlung vereinbart. Die Buchhaltung scheint dies aber jedesmal zu vergessen. Mitlerweile häuft sich diese Rückzuahlungssumme. Meine Frage kann der AG das zu viel gezahlte Geld unabhängig wieviel und wie lange es her ist, zurückverlangen? Weis wer wo so was im § steht?