Erstellt am 09.06.2005 um 00:40 Uhr von vollmond
Hallo Frontosa,
na ja, ordentlich kann er Dich nicht kündigen. Wichtig ist hierbei, seit wann der AG Kenntnis Deiner Fahrtwege hat, sollte er es schon mehrere Jahre oder Monate wissen, kann er Dich nicht außerordentlich kündigen. Die außerordl. Künd. ist nur möglich für den AG, unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorfalles. Außerdem hat der BR der Kündigung zuzustimmen(§103(1)BetrVG.
Viel Glück, vollmond
Erstellt am 09.06.2005 um 16:20 Uhr von Rollie
Wenn Du die kürzere Strecke regelmäßig gewählt hättest, aber die Längere abgerechnet, müßtest Du Dir den Vorwurf gefallen lassen. Wenn Du aber nur das abgerechnet hättest, was Du auch gefahren bist, seh ich keinen kündigungswürdigen Betrug.
Also ggf. Anwalt aufsuchen und prüfen, ob Kündigungsschutzklage Sinn bringt.