hallo liebe kollegen,

das arbeitsverhältnis eines AN (BA-student, der seine praxiszeit bei uns macht und somit einen vertrag hat) endet zum 31.08.05. hat dieser einen anspruch auf den teil des 13. monatsgehaltes? wir sind nicht tarifgebunden, es wurde jedoch immer das 13. monatsgehalt gezahlt.
wenn ja, wie errechnet sich der anspruch.

danke im vorraus