Erstellt am 18.08.2005 um 15:26 Uhr von viktor
Wenn es keinen Tarif gibt - gibt es Regeln z.B. in Form einer Betriebsvereinbarung oder steht was im Arbeitsvertrag???
Im Allgemeinen können die verschiedensten Reghelungen bestehen. Die meisten tariflichen Regeln , die mir bekannt sind, laufen darauf hinaus, dass es keinen Anspruch gibt, wenn man zum 31.8. ausscheidet.
Erstellt am 18.08.2005 um 15:57 Uhr von hopfi
Mooment!!!
Sowohl das tariflich wie auch das einzelvertraglich vereinbarte 13. Gehalt sind Bestandteil des Jahreseinkommens und somit pro rata temporis zu zahlen, also bei ausscheiden zum 31.08.05 gibt es 8/12 eines Monatsgehalts. Anders verhält es sich mit freiwilligen Zahlungen die m,eist unter Vorbehalt gezhalt werden. Hier ist fast immer Bedingung, dass zu einem Stichtag das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist.
Beste Grüße und viel Erfolg
Ottmar
Erstellt am 19.08.2005 um 08:27 Uhr von BR
Hallo Hopfi,
Hier hat Victor vollkommen recht, außerdem handelt es sich um einen Praktikanten der froh sein kann das er überhaupt einen Berteib gefunden hat der ihm dies ermöglicht. Er soll dort nicht lernen wie man eine Firma abzockt.