Moin!

Bei 3 von 120 MA steht im Arbeitsvertrag,das Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und nicht gesondert vergütet werden. Nun gibt es ja Urteile,wonach eine solche Klausel rechtswidrig bzw. unwirksam sei.
Frage: Können wir das im Rahmen einer BV zum Thema Überstunden einbringen und ändern,obwohl es nur die 3 MA betrifft?
Oder ist hier individualrechtlich ein Gang vor das Arbeitsgericht nötig?

Danke schon mal für Eure Hilfe!