Erstellt am 10.03.2017 um 08:01 Uhr von gironimo
Selbst wenn ein Quantum von Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist, bleibt immer noch die Mitbestimmung des BR, ob der AN überhaupt zu einem bestimmten Zeitpunkt Mehrarbeit zu erbringen hat oder nicht.
Die grundsätzliche Frage der Formulierung im Arbeitsvertrag ist individuell zu klären.
Erstellt am 10.03.2017 um 11:58 Uhr von Challenger
Tach auch,
ergänzend zu gironimo :
Nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG hat der BR ein ERZWINGBARES Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung, Duldung, oder Entgegennahme, auch freiwillig geleisteter Mehrarbeit.
Also : Wenns um Mehrarbeit für die 3 MA geht : ZUSTIMMUNG VERWEIGERN.
Erstellt am 10.03.2017 um 13:52 Uhr von Abgenix
Es geht nicht um die Mehrarbeit an sich,sondern darum,ob eine Änderung dieser Klausel im Arbeitsvertrag im Rahmen einer BV möglich ist,die ja eigentlich für alle gilt.
Die MA würden ja auch einen Teil ihrer Stunden als abgegolten ansehen,aber nur in einem bestimmten Rahmen (z.B 10h im Monat).Alles darüberhinausgehende soll vergütet werden.Oder Freizeit.
Erstellt am 10.03.2017 um 13:58 Uhr von Pjöööng
Ihr wollt in einer BV regeln, welche Zeiten vergütet werden und welche nicht?
§ 77 (3) BetrVG?
Erstellt am 11.03.2017 um 10:51 Uhr von merkur
"Es geht nicht um die Mehrarbeit an sich,sondern darum,ob eine Änderung dieser Klausel im Arbeitsvertrag im Rahmen einer BV möglich ist,die ja eigentlich für alle gilt."
Eine Änderrung der Klausel im Arbeitsvertrag aufgrund einer Betriebsvereinbarung...was meinst du damit?
Sicher kann man BV's abschließen, in denen Überstunden geregelt sind, sofern es Öffnungsklauseln in einem etwaigen Tarifvertrag gibt, in dem es bereits eindeutige Regelungen hierzu gibt.
Bei solchen BV's gilt allerdings ebenso das Transparanzgebot, wie in den Arbeitsverträgen: Es muss genau ersichtlich sein, welche Teil des Gehaltes mit wieviel Überstunden abgegolten ist.
Erstellt am 13.03.2017 um 13:02 Uhr von RoterFaden
>Frage: Können wir das im Rahmen einer BV zum Thema Überstunden einbringen und ändern, obwohl es nur die 3 MA betrifft?
Oder ist hier individualrechtlich ein Gang vor das Arbeitsgericht nötig?
Ja. Eine BV "toppt" den Arbeitsvertrag.