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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unentgeltliche Telefonbereitschaft außerhalb der Dienstzeit

I
IT-Lars
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der AG, ein IT-Dienstleister, hat für alle Werk-,Sonn- und Feiertage von 8.00 bis 21.30 eine Kundenhotline eingerichtet und dafür ein Mobiltelefon angeschafft, dass allen 90 AN nun reihum ausgehändigt wird, um dann für 1 Woche diese Hotline zu bedienen. Diese Hotline wird von Kunden kaum bis gar nicht in Anspruch genommen. Der AG hält aber daran fest, da jeder einzelne AN ja "nur" jede 90. Woche dran ist und im Grunde nur das Telefon bei sich zu haben braucht. Der AG erachtet es auch als selbstverständlich, dass der AN dies freiwillig und unentgeltlich ausübt, insbesoner nach Dienstschluss und Sonntags. Handelt es sich um eine Art Bereitschaftsdienst, auch wenn dieser Fall nicht eindeutig der Rufbereitschaft bzw. dem Bereitschaftsdienst zuzuordnen ist? Was ist mit Sonn- und Feiertagsarbeit und kann dies unentgeltlich verlangt werden?

6.33403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

25.05.2008 um 21:33 Uhr

IT - Lars, da Ihr Euch Eurem AG ja nicht mit Haut und Haaren, sondern nur mit dem was im AV verankert ist, verschrieben hat, kann er darüber hinaus nichts verlangen. Unentgeltlich schon gar nichts. Ich würde es als Rufbereitschaft sehen, die dann auch so zu vergüten ist.

RW
rainer w

25.05.2008 um 21:52 Uhr

Lies hierzu auch die Beiträge unter Nr.22384

I
IT-Lars

26.05.2008 um 15:15 Uhr

Danke an Lotte und rainer w für die prompte Reaktion und die guten Informationen!

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