Erstellt am 14.02.2007 um 19:48 Uhr von Lotte
Rufus,
nein über Inhalte, die normalerweise in den Handlungsbereich der Gewerkschaft fallen, dürft Ihr keine BV treffen.
Diese würde auch gar keine Auswirkungen haben:
Wenn es keinen TV gibt und die AVs nicht explizit auf die Anlehnung an den TV mit all seinen Änderungen verweisen, kann der AG doch sowieso erstmal das Gehalt einfrieren, ein evtl. entstandener Anspruch aufgrund betrieblicher Übung müsste individualrechtlich eingeklagt werden.
Ist die Anlehnung an den TV mit all seinen Änderungen in den AVs verankert, kommt der AG nur mit Vertragsänderungen weiter.
Warum lasst Ihr Euch vor den Karren spannen? Es ist Sache des AG, den MA die Misere klar zu machen und an ihr Verständnis zu appellieren. Dabei könnt Ihr ihn unterstützen, aber Ihr müsst ihm nicht die ganze Arbeit abnehmen.
Erstellt am 14.02.2007 um 20:40 Uhr von rufus
Vielen Dank Lotte,
aber eines ist doch klar.Wenn einer klagt sind alle Arbeitsplätze weg. Was können wir tun um das zu vehindern? Soll man von einem Arbeitgeber verlangen Lohnerhöhungen zu zahlen auchwenn das Geld nicht da ist? Es geht um 170 Arbeitsplätze
Erstellt am 14.02.2007 um 22:01 Uhr von Fayence
rufus,
dann habt Ihr doch mit Sicherheit auch einen WA? Was macht Euch so sicher, dass kein Geld da ist?
Und war Euer AG die vergangenen Jahre vielleicht gar nicht so kulant, weil es sich um einen allgemeinverbindlichen TV handelt?
Lotte,
wenn es keinerlei Tarifbindung gibt, kann ich sehr wohl BVen in diesem Bereich abschliessen!
Erstellt am 14.02.2007 um 22:16 Uhr von rufus
Danke für die Antwort,
aber was ist mit betrieblicher Übung fürs Individualrecht. Kann trotz BV geklagt werden ?
Erstellt am 14.02.2007 um 22:20 Uhr von Lotte
Fayence,
aber nicht wenn ein TV gelten könnte und nur der AG nicht im AGV ist und die TV- losigkeit sich daraus begründet!
Rufus,
schon mal was von Günstigkeitsprinzip gehört?
Erstellt am 14.02.2007 um 22:22 Uhr von rufus
Keine Ahnung, könntest Du mir das erklären ?
Erstellt am 14.02.2007 um 22:27 Uhr von Lotte
Rufus,
Du warst noch nicht bei BR I?
Das Günstigkeitsprinzip sagt aus, dass für den AN immer das für ihn günstigste gilt. Wenn der AV günstiger ist als BV, TV und Gesetz, dann gilt der, obwohl das Gesetz in der Pyramide über dem AV steht.
Erstellt am 14.02.2007 um 22:34 Uhr von rufus
Den BR 1 mache ich erst im Mai
Das bedeutet das die Firma geschlossen wird. Was kann man tun um unsere Arbeitsplätze zu retten. Ich bin auch mit anderen BR Mitgliedern im WA und die Zahlen scheinen zu stimmen. Kann man das über eine Urabstimmung unter den MA irgendwie regeln? Oder was gibt es für Möglichkeiten?
Erstellt am 14.02.2007 um 22:50 Uhr von Lotte
Rufus,
ich finde immer noch, dass Du Dir Gedanken des AG machst.
So schnell schießen die Preussen nicht.
Erstellt am 14.02.2007 um 22:58 Uhr von rufus
Die "Preussen" sind Amerikaner und da sitzt der Colt lockerer.
Danke für die Antworten, ich mach für heute Schluss