W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gibt es für den BR eine Antwortfrist bei Lohnerhöhung?

F
Falco
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wer kann helfen?

ein MA soll eine saftige Gehaltserhöhung bzw. eine Umgruppierung um zwei Lohnklassen bekommen. So weit so gut.

Der BR hat jetzt die Anfrage bekommen. Wie lange kann sich der BR Zeit lassen die Anfrage an die GL zurück zu geben? Gibt es da eine gesetzliche Regelung? Wenn wir die Anfrage heute bekommen haben, wann wäre denn der Rückgabetag??

Danke für die Hilfe

Gruß Falco

6.24209

Community-Antworten (9)

DAH
Der alte Heini

19.02.2008 um 18:44 Uhr

Ist der BR mit der Umgruppierung nicht einverstanden, kann er seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme verweigern. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Umgruppierung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber, diesem schriftlich mitzuteilen. Es können nur Verweigerungsgründe zugezogen werden, die in §99 Abs.2, Ziffer 1-6 BetrVG benannt werden.

Ist der BR mit der Umgruppierung einverstanden, kann er die Wochenfrist verstreichen lassen, somit gilt die Zustimmung als erteilt.

F
Falco

19.02.2008 um 18:47 Uhr

@der alte Heini

bei dieser Wochenfrist - wann wäre denn unser Rückgabetag? Der Mittwoch? weil das Wochenende nicht mitzählt?

Danke

Falco

BT
betriebliche trübung

19.02.2008 um 18:56 Uhr

bin zwar nicht d.a.h. aber wenn ihr die beteiligung heute bekommen habt müsst ihr inkl. dienstag nächster woche dem ag die info zuleiten.

I
Immie

19.02.2008 um 18:59 Uhr

@Falko Nur so aus purer Neugierde...gibt es ein Problem mit der Umgruppierung?

DAH
Der alte Heini

19.02.2008 um 20:01 Uhr

Bei der Berechnung der Frist zählt der Tag an dem der BR die Anhörung bekommen hat nicht mit. Das heißt, am Dienstag erhalten, am Mittwoch der kommenden Woche spätestens zurückgeben.

BT
betriebliche trübung

19.02.2008 um 22:41 Uhr

@d.a.h: mittwoch, donnerstag, freitag, samstag, sonntag, montag, dienstag, mittwoch... dass wären dann aber 8 tage und eine woche besteht doch aus 7 tagen...?

K
Kölner

19.02.2008 um 22:51 Uhr

@Der alte Heini Ist bei Dir schon wieder Karneval...

BT
betriebliche trübung

19.02.2008 um 22:54 Uhr

@ kölner: fasten ist ja auch blööööödeeee...

DAH
Der alte Heini

20.02.2008 um 16:44 Uhr

Falco tja, da dürfte ich mich wohl um einen Tag vertan haben. Die erste Antwort von betriebliche trübung ist schon richtig, also Dienstag zurück geben.

Kölner, betriebliche trübung, zur Info, ich finde Karneval doof.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat

Älter

Hallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit

Älter

Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

Wer rückt nach?

Älter

Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab

Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)

Älter

Liebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke