Erstellt am 19.02.2008 um 17:44 Uhr von Der alte Heini
Ist der BR mit der Umgruppierung nicht einverstanden, kann er seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme verweigern.
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Umgruppierung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber, diesem schriftlich mitzuteilen.
Es können nur Verweigerungsgründe zugezogen werden,
die in §99 Abs.2, Ziffer 1-6 BetrVG benannt werden.
Ist der BR mit der Umgruppierung einverstanden, kann er die Wochenfrist verstreichen lassen, somit gilt die Zustimmung als erteilt.
Erstellt am 19.02.2008 um 17:47 Uhr von Falco
@der alte Heini
bei dieser Wochenfrist - wann wäre denn unser Rückgabetag? Der Mittwoch? weil das Wochenende nicht mitzählt?
Danke
Falco
Erstellt am 19.02.2008 um 17:56 Uhr von betriebliche trübung
bin zwar nicht d.a.h. aber wenn ihr die beteiligung heute bekommen habt müsst ihr inkl. dienstag nächster woche dem ag die info zuleiten.
Erstellt am 19.02.2008 um 17:59 Uhr von Immie
@Falko
Nur so aus purer Neugierde...gibt es ein Problem mit der Umgruppierung?
Erstellt am 19.02.2008 um 19:01 Uhr von Der alte Heini
Bei der Berechnung der Frist zählt der Tag an dem der BR die Anhörung bekommen hat nicht mit.
Das heißt, am Dienstag erhalten,
am Mittwoch der kommenden Woche
spätestens zurückgeben.
Erstellt am 19.02.2008 um 21:41 Uhr von betriebliche trübung
@d.a.h: mittwoch, donnerstag, freitag, samstag, sonntag, montag, dienstag, mittwoch... dass wären dann aber 8 tage und eine woche besteht doch aus 7 tagen...?
Erstellt am 19.02.2008 um 21:51 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Ist bei Dir schon wieder Karneval...
Erstellt am 19.02.2008 um 21:54 Uhr von betriebliche trübung
@ kölner: fasten ist ja auch blööööödeeee...
Erstellt am 20.02.2008 um 15:44 Uhr von Der alte Heini
Falco
tja, da dürfte ich mich wohl um einen Tag vertan haben.
Die erste Antwort von betriebliche trübung ist schon richtig,
also Dienstag zurück geben.
Kölner, betriebliche trübung,
zur Info, ich finde Karneval doof.