Erstellt am 07.04.2009 um 15:28 Uhr von Kölner
@katie
Nein.
Es bleibt beim Individualrecht. Gehaltsbestandteile kollektivrechtlich kürzen könnte nur eine TV-Partei.
Erstellt am 07.04.2009 um 15:47 Uhr von erwin
@Kölner
es sei denn es gibt im Unternehmen/ Konzern auch Regelung (KBV) zum Thema AT-Gehälter.
...doch gibt es, z.B. im Bereich der Telekom. Es ist ja auch nicht verboten.
Erstellt am 07.04.2009 um 16:34 Uhr von Kölner
@erwin
Wenn mir in meinem AV garantiert wird, dass ich ausserhalb des TV noch soundsoviel mehr bekomme, haue ich jeden BR der da herangeht und kürzen will.
Schön wäre es, wenn Du mitteilst, was die Telekom genau in dieser BV geregelt hat.
Erstellt am 07.04.2009 um 19:00 Uhr von K.Etzer
@ Erwin: es ist nicht verboten. Aber es ist ausdrücklich nicht erlaubt. Zum wohl tausendsten Male daher hier der Hinweis auf § 77 Abs. III BetrVG.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es eine tarifliche Öffungsklausel gibt. Gerade beim Lohn sind die Gewerkschaften aber dazu selten bereit....., also wäre ich dankbar für eine Fundstelle in einem TV , die deine Meinung bestätigt.
Dass sicher jede Menge BV's im Umlauf sind, die gegen § 77 Abs. III
verstoßen: unbestritten.
Das ändert aber nichts daran, dass sie unwirksam sind.