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AT - Gehaltskürzung Vereinbarung mit dem BR?

K
katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden,

wenn das Unternehmen allen AT-Angestellten z.B. das Gehalt um den gleichen % Satz für einen definierten Zeitpunkt kürzen möchte, ist dann aufgrund des kollektive Tatbestandes eine Vereinbarung mit dem BR notwendig? Vielen Dank für eure schnelle Antwort Katie

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

07.04.2009 um 17:28 Uhr

@katie Nein. Es bleibt beim Individualrecht. Gehaltsbestandteile kollektivrechtlich kürzen könnte nur eine TV-Partei.

E
Erwin

07.04.2009 um 17:47 Uhr

@Kölner

es sei denn es gibt im Unternehmen/ Konzern auch Regelung (KBV) zum Thema AT-Gehälter.

...doch gibt es, z.B. im Bereich der Telekom. Es ist ja auch nicht verboten.

K
Kölner

07.04.2009 um 18:34 Uhr

@erwin Wenn mir in meinem AV garantiert wird, dass ich ausserhalb des TV noch soundsoviel mehr bekomme, haue ich jeden BR der da herangeht und kürzen will. Schön wäre es, wenn Du mitteilst, was die Telekom genau in dieser BV geregelt hat.

K
K.Etzer

07.04.2009 um 21:00 Uhr

@ Erwin: es ist nicht verboten. Aber es ist ausdrücklich nicht erlaubt. Zum wohl tausendsten Male daher hier der Hinweis auf § 77 Abs. III BetrVG. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es eine tarifliche Öffungsklausel gibt. Gerade beim Lohn sind die Gewerkschaften aber dazu selten bereit....., also wäre ich dankbar für eine Fundstelle in einem TV , die deine Meinung bestätigt.

Dass sicher jede Menge BV's im Umlauf sind, die gegen § 77 Abs. III verstoßen: unbestritten. Das ändert aber nichts daran, dass sie unwirksam sind.

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