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Lohnerhöhung - was muß der BR tun?

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, was muß der BR tun um bei der Werksleitung bzw. bei Geschäftsführung wegen einer Lohnerhöhung tun? reicht es einen formlosen Antrag mit dem Beschluß vom BR oder muß ein detalierter Bericht über soziale Punkte der AN oder so was ähnliches vorbereitet werden?

7.05206

Community-Antworten (6)

K
Kölner

16.01.2008 um 11:18 Uhr

@rika Kann man stellvertretend für AN unter Berücksichtigung von "sozialen Punkten" eine Lohnerhöhung fordern? Wohl kaum...

In einem netten Anschreiben an den AG könnte man die Notwendigkeit einer Lohnerhöhung für alle AN erbitten und darstellen, viel mehr aber auch nicht! Dann darf man warten...

P
pit47

16.01.2008 um 12:04 Uhr

@rika, dieses wird üblicherweise, wenn vorhanden, in Tarifverträgen ausgehandelt,wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist und wenigstens ein AN Mitglied einer Gewerkschaft ist, diese Gewerkschaft bitten einen Haustarif mit dem AG abzuschließen.

K
Konrad

16.01.2008 um 12:50 Uhr

@Pit47 „wenigstens ein AN Mitglied einer Gewerkschaft ist, diese Gewerkschaft bitten einen Haustarif mit dem AG abzuschließen.“ ha ha Ich fürchte bei dem „massiven“ Einsatz der betroffenen AN wird sich weder die Gewerkschaft noch der AG genötigt sehen überhaupt was tun!

S
see-see

16.01.2008 um 13:09 Uhr

Unser Gewerkschaftsvertreter würde das aber machen (immerhin 4 Mitglieder bei 150 ANs). Er erhofft sich dadurch, dass noch mehr MAs in die Gewerkschaft eintreten.

K
Konrad

17.01.2008 um 08:54 Uhr

@see see Was soll den der Gewerkschaftsvertreter den bei „immerhin 4 !!!!“ Mitglieder erreichen??

Sicher NICHTS, es ist immer noch eine Frage der Macht und die Fähigkeit sich zu organisieren und ggf. zu streiken, aktuelles Beispiel das jeder kennt: die Bahn und GDL die können nur deshalb Forderungen im 2-stelligen Bereich stellen weil das entsprechende Druckmittel da ist.
Wenn ich hier bei den tariflosen Betrieben und gewerkschaftsfeindlichen MA und BRs lese und bei Gehaltsforderungen „anfragen, erbitten“ lese muss ich grinsen, zumal der BR nicht zuständig ist

K
Kölner

17.01.2008 um 09:35 Uhr

@see-see Spannend wäre allemal, wenn der geneigte Beitragszahler dieser Deiner Gewerkschaft feststellt, dass der Abschluss eines H-TV - entgegen der Hoffnung - schlechter als gedacht ist.

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