Gerichtliches Urteil gegen einen Azubi

Ein Azubi aus unserem Betrieb wird evtl. wegen Drogenhandel verurteilt, ist nicht sicher, wie darf die Geschäftsleitung darauf reagieren? (Weil ja gefährdung von anderen Azubis)
Welche Möglichkeiten gibt es für die JAV? Kann ein JAV-Mitglied auf verlangen des Azubis bei evtl. Befragung durch Meister/Ausbilder o. Ä. anwesend sein?

Welche Fragen muss der Azubi nicht beantworten?

danke schon mal!