Hallo zusammen,
ich bin eigentlich nicht so oft im Forum aber die prompte Beantwortung meiner letzten Frage fand ich super. Selber in Vorschriften herum suchen ist nicht so schön, wie die Antworten von erfahrenen Personalräten/Fachleuten zu lesen.
Ich hätte da noch eine Frage:
Ein ehemaliger JAV (letzte Periode) hat versäumt innerhalb der letzten drei Monate vor Ende der Ausbildung den Antrag auf Weiterbeschäftigung zu stellen. Er hat in früher gestellt. Die Verwaltung wartete ab. Am 1. Tag nach der Prüfung bot die Verwaltung dem Jungen Mann aufgrund der versäumten Frist nur einen Halbjahres Arbeitsvertrag an (bis 31.12.2007), so wie allen fertig gewordenen Azubis auch. Er unterschreibt (fragt nicht wo wir waren).
Jetzt haben wir Post vom Verwaltungsgericht
1. Die Stellungnahme der Verwaltung warum es unzumutbar ist und bla bla bla ..
Und die 2. Post vom Verwaltungsgericht ein paar Tage später: Gericht schlägt Vergleich vor: Dienstverhältnis endet am 31.12.2008
Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, Anhörung im ersten Quartal 2008.
Kollege möchte den Vergleich. Verwaltung??????

Nehmen wir an ein Vergleich scheitert, weil Verwaltung nicht will, was ist mit meinem Kollegen am 2.1.2008 ????