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Weiterbeschäftigung JAV von Azubi ins Studium

I
Info_benoetigt
Jan 2020 bearbeitet

Guten Tag,

wir haben bei uns einen Azubi in der JAV, welcher nach §78a BetrVG unbefristet weiterbeschäftigt werden möchte, dies allerdings bei geringfügiger Beschäftigung bei 20std/Woche und dazu möchte dieser Azubi Vollzeit Studieren. Ist dies möglich?

Viele Grüße und Dankeschön

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

09.01.2020 um 12:18 Uhr

Grundsätzlich ja. 20 h / Woche ist aber keine geringfügite Beschätigung mehr (450 €) sonder eher eine halbe Vollzeitstelle. Da könnte der AG natürlich schon nachdenklich warden, ob das mit einem Vollzeitstudium zu vereinbaren ist. Und natürlich klnnte die Verteilung der 20 h auf die Arbeitstage problematisch warden.(feste Abreitszeiten / flexible Arbeitszeiten?)

I
Info_benoetigt

09.01.2020 um 14:54 Uhr

Vielen Dank für die Antwort.

Bei uns in der Firma gibt es eine Gleitzeitregelung und unsere bisherigen werkstudenten arbeiten auch 20std/Woche. Von daher sollten da eigentlich keine Probleme entstehen.

Es ging mir mehr um das unbefristete Verhältnis zu Konditionen von "vollwertigen" Mitarbeitern.

Viele Grüße

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