Weiterbeschäftigung JAV von Azubi ins Studium
Guten Tag,
wir haben bei uns einen Azubi in der JAV, welcher nach §78a BetrVG unbefristet weiterbeschäftigt werden möchte, dies allerdings bei geringfügiger Beschäftigung bei 20std/Woche und dazu möchte dieser Azubi Vollzeit Studieren. Ist dies möglich?
Viele Grüße und Dankeschön
Community-Antworten (2)
09.01.2020 um 12:18 Uhr
Grundsätzlich ja. 20 h / Woche ist aber keine geringfügite Beschätigung mehr (450 €) sonder eher eine halbe Vollzeitstelle. Da könnte der AG natürlich schon nachdenklich warden, ob das mit einem Vollzeitstudium zu vereinbaren ist. Und natürlich klnnte die Verteilung der 20 h auf die Arbeitstage problematisch warden.(feste Abreitszeiten / flexible Arbeitszeiten?)
09.01.2020 um 14:54 Uhr
Vielen Dank für die Antwort.
Bei uns in der Firma gibt es eine Gleitzeitregelung und unsere bisherigen werkstudenten arbeiten auch 20std/Woche. Von daher sollten da eigentlich keine Probleme entstehen.
Es ging mir mehr um das unbefristete Verhältnis zu Konditionen von "vollwertigen" Mitarbeitern.
Viele Grüße
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