Erstellt am 08.02.2008 um 19:22 Uhr von Sternburg
Hallo Nillo,
§ 61 Abs. 2 BetrVG ist dein Freund:
"Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden."
Erstellt am 08.02.2008 um 19:25 Uhr von Nillo
Ich glaube, dass BetrVG trifft für mich nicht zu, hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst.
Und soviel ich weiß, unterscheidet sich das vom BetrVG, oder?
Erstellt am 08.02.2008 um 19:34 Uhr von pirat
@Nillo
Nöö, lies mal...
http://www.komba-muenster.de/jav%20wichtiger%20denn%20je%20komba%20jugend.pdf
Erstellt am 08.02.2008 um 19:38 Uhr von Nillo
Nagut. Jetzt muss ich zur Sicherheit nochmal nachfragen:
Das würde ja heißen, ich darf nochmal zur Wahl antreten?
Weil der Personalratsvorsitzende meinte, das geht nicht, weil ich kein Azubi mehr bin.
Erstellt am 08.02.2008 um 19:50 Uhr von Mona-Lisa
@Nillo,
wie du siehst, steht dir nicht's im Wege! Ausser einem Vorsitzenden, der keine Ahnung hat! Gib ihm die Paragraphen zum nachlesen!
Erstellt am 08.02.2008 um 20:15 Uhr von betriebliche trübung
... oder du verzichtest darauf, dich neu aufstellen zu lassen (sondern denkst vielleicht mal über den personalrat nach) und lässt nen azubi ran. der hat dann ggf. sogar die gelegenheit, nach der ausbildung übernommen zu werden.
Erstellt am 08.02.2008 um 20:53 Uhr von Nillo
Der Personalrat wird leider erst wieder in 3 oder 4 Jahren gewählt.
Erstellt am 08.02.2008 um 21:10 Uhr von paula
@betriebliche trübung
bitte vorsichtig sein mit solchen Sprüchen. Leider ist in unserem Betrieb mit ca. 100 Azubis pro Ausbildungsjahr und einer Übernahmequote von über 80% der Ruf der JAV mit solchen Aussagen völlig ruiniert worden. Originalaussage auf der letzten Betriebsversammlung: "was unternimmt der AG dagegen, dass die, die auf Grund ihrer Leistungen keine Übernahme verdient haben, sich die Übernahme über die JAV erschleichen und andere auf der Straße landen!" Volle Zustimmung im Saal! Nachdem ein paar Azubi vor der letzten Wahl zu laut mit der Formel JAV=Arbeitsplatz waren, gab es heftige Schlägereien in der Berufsschule. Nach der Wahl dann UNterschriftenaktionen bis die JAV zurückgetreten ist. Bei uns ist JAV eigentlich tot!
Daher wirklich meine Bitte von oben. Es mag Betriebe geben da ist das auch so ok. Wenn der Chef eh keinen übernehmen will oder so. Aber es gibt eben auch die andere Seite
Erstellt am 08.02.2008 um 22:51 Uhr von betriebliche trübung
bei der heutigen arbeitsmarktsituation habe ich, tut mir leid paula, kein problem damit, auf möglichkeiten zur übernahme in ein festes arbeitsverhältnis aufmerksam zu machen.
ausserdem: wenn eure azubis sich auf dem schulhof geprügelt haben gabs da meines erachtens noch ganz andere probleme.