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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV im Betrieb wo es nur eine MAV gibt ?

T
TS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe mail eine Frage? Ich mache eine Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger in einem Katholischen Krankenhaus.

Wir Azubis überlegen nun ob wir eine JAV einführen sollen. Wir besitzen allerdings keinen Betriebsrat sondern eine MAV.

Ich weiß nicht genau was der Unterschied zwischen beiden ist und ob es mit einer MAV überhaubt möglich ist eine JAV zu gründen.

Ansonsten habe ich gehört, dass für Kirchliche Häuser ja andere Richtlinien gelten, als für andere. Es ist auch schwer allen Azubis beizubringen, dass es nicht nur um die Übernahme geht. Viele fühlen sich da durch doch sehr eingeschränckt-sehen keine Chancen auf eigene Übernahme.

Jetzt noch eine Frage? Ich selber bin fast 24 Jahre und bin im 2 Lehrjahr. Falls ich nun in die JAV gewählt würde, wäre ich zum Ende meiner Ausbildung schon 25. Kann ich den als Mitglied der JAV, auch noch mit 25 weitermachen.

Vielen Dank

mfg

3.47102

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

23.04.2006 um 14:10 Uhr

Ich bin mir in der Frage, inwieweit gerade im Ausbildungsbetrieb eines konfessionell betriebenen Krankenhauses (als möglicherweise karitative UND erzieherische Einrichtung) der Tendenzschutz nach §118 gilt nicht schlüssig. Es spricht aber einiges dafür. Damit würde nach §118 (2) das BetrVG bei euch gar nicht gelten. Das wäre auch eine Erklärung dafür, warum es bei euch keinen BR sondern "nur" eine MAV gibt.

Aber selbst wenn es gelten würde, wird auch die Frage, ob in Betrieben ohne BR eine JAV errichtet werden kann, ganz unterschiedliche bewertet. Fitting sagt: Nein, Däubler sagt: Ja.

Zur letzten Frage: Bzgl. der Wählbarkeit zählt der Tag des Beginns der Amtszeit. Die Vollendung des 25. Lebensjahres während der Amtszeit hat keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft in der JAV. Diese bleibt bis zum Ende der Amtszeit erhalten.

F
Fayence

23.04.2006 um 21:32 Uhr

Hallo TS, w-j-l war bzgl. des Tendenzbetriebes schon auf der richtigen Spur, eine JAV kann bei Euch nicht gewählt werden. Unter § 43 MAVO ist die Wahl und Anzahl der Jugend & Azubi - Sprecher geregelt.

Gruß Fayence

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