Der Br hat mit knapper Mehrheit einer Ab-,Rückgruppierung zugestimmt.
Die Maßnahme soll aber erst zum Ende 2019 durchgeführt werden.
Jetzt wird mMn( auch durch lesen in diesem Forum)gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen(warte immer noch auf meine erste Schulung).
Kann man auch wenn die Wochenfrist vorbei,noch vor der Durchführung der Maßnahme einen neuen Beschluss fassen und dagegen stimmen(falls ich das Gremium überzeugen kann).
Bitte keine Aussagen darüber,dass hätten wir vorher wissen müssen oder warum stimmt der Br überhaupt zu.
Die Frage ist nur,ob man den Beschluss korrigieren kann oder einfach einen neuen fasst?
Vielen Dank im voraus