Kann man so einen Beschluss fassen ??
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Kann man eine Befragung der Betriebsratsmitglieder telefonisch machen und daraus einen Beschluss verfassen ?? So hat es unser Betriebsratsvorsitzender gemacht für eine Einstellung
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Mir als Mitglied dieses Betriebsrates war weder was von der anhörung noch von dem beschluss bekannt. Ich war nicht abwesend sondern im betrieb . Finde das nicht in Ordnung. was kann ich für Argumente bringen das sowas nicht wieder vorkommt.??
Community-Antworten (4)
22.06.2009 um 20:30 Uhr
@schlumpf, den § 33 BetrVG finde ich eines von den ganz guten Argumenten......
22.06.2009 um 20:37 Uhr
Betriebsratsbeschlüsse können nicht im Umlaufverfahren gefasst werden. Der Mangel einer fehlenden Tagesordnung für eine Betriebsratssitzung kann durch Beschluss der Betriebsratsmitglieder geheilt werden. Dies ist aber nur möglich, sofern der Betriebsrat vollständig versammelt ist und kein Betriebsratsmitglied der Beschlussfassung widerspricht. Die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses setzt voraus, dass er in einer Sitzungsniederschrift enthalten ist, die zumindest den Wortlaut des Beschlusses und die Stimmenmehrheit mit der er gefasst wurde enthält. Beschlüsse, die in einer Niederschrift stehen, die auf Anweisung des Betriebsratsvorsitzenden nachträglich ...gefertigt und anschließend von den Betriebsratsmitgliedern unterschrieben wurden, die an der Sitzung nicht teilgenommen haben, sind unwirksam. Mit einer solchen Niederschrift wird über die Zahl der Betriebsratsmitglieder getäuscht, die an der Betriebsratssitzung teilgenommen haben. Auch wird die Stimmenmehrheit, mit der die Beschlüsse gefasst sein sollen, unzutreffend dargestellt.
LAG Köln, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 TaBV 38/98 AiB Telegramm 4/99, 19 vgl. hierzu Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke/Klebe, BetrVG, Basiskommentar, 8. Auflage, § 33 Rn. 1
22.06.2009 um 21:01 Uhr
@schlumpf
erkläre doch Deinem BRV einmal, das lesen bildet. Weiter auch, dass man bei einem ungebildeten BRV nachdenken könnte ob er noch der geeignete BRV ist. Also "der richtige Man am richtigen Platz" ist. ;-)
Solte ed dann nachfragen was man damit meine kann man ihm wiederum das Nachlesen empehlen.
23.06.2009 um 10:00 Uhr
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