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Beschluss fassen

F
Fragesteller1
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

vorneweg erstmal,tolles Forum habe schon viel mitgelesen. War bei keiner Schulung,da EBRM. Nun zu meiner Frage: Fall 1: 9er Gremium 5 ordentliche BRM + 2 EBRM anwesend. Noch 2 konnten nicht eingeladen werden,da 2 kurzfristige Absagen erfolgten. Beschluss rechtswirksam,oder nicht?

Fall 2: 9er Gremium 7 ordentliche BRM + 1 EBRM anwesend,es wurde trotz frühzeitiger Absage kein weiteres EBRM geladen Beschluss rechtswirksam,oder nicht?

Zu Fall 2: Wenn ich den 25er richtig verstanden habe,hätten doch 2 EBRM geladen werden müssen,oder nicht?

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (4)

C
celestro

12.11.2018 um 22:01 Uhr

Fall 1 dürfte in Ordnung sein. Bei Fall 2 ist die Frage, was genau die Absage war. Bei "ich habe keinen Bock zur Sitzung zu kommen" darf nicht nachgeladen werden und dann wäre das in Ordnung.

B
basilica

12.11.2018 um 22:01 Uhr

Wenn Du regelmäßig, d.h. zu ca 30 bis 40 Prozent der BR-Sitzungen hinzugezogen wirst, hast auch Du einen Schulungsanspruch. Fall 1: Beschluß mE wirksam Fall 2: Beschluß nach herrschender Ansicht unwirksam, wenn Ladung eines EBRM möglich gewesen wäre. Teils wird die Rechtsmeinung vertreten, daß Unwirksamkeit nur dann vorliegt, wenn das Abstimmungsergebnis so knapp ausfiel, daß es bei korrekter Ladung anders hätte lauten können.

F
Fragesteller1

12.11.2018 um 22:45 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Bei Fall 2 war schon von richtigen Absagen die Rede(Krank,Urlaub,Seminar) Es geht halt darum,ob es im Falle einer Klage des AG, auch vor dem Arbeitsgericht bestand hätte?

C
celestro

12.11.2018 um 22:55 Uhr

"Es geht halt darum,ob es im Falle einer Klage des AG, auch vor dem Arbeitsgericht bestand hätte?"

Fall 2 mMn nicht.

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