Beschlüsse fassen wenn BR nicht beschlussfähig?
Hey liebe Leute,
folgende Situation: Urlaubsbedingt werden wir min. 3 Wochen ( wir tagen immer 1/Woche) nicht beschlussfähig sein. Meine Kollegen/innen sind Mütter und Väter und somit haben die alle parallel Urlaub in den Sommerferien. Von 7 BR Kollegen wären nur 2 anwesend (keine Ersatzmitglieder). Habe gehört, daß bei vorrübergehendes nichterreichen der Beschlussfähigkeitsgrenze bedingt durch Urlaub oder Krankheit ausnahmsweise auch 2 Br beschlüsse fassen können. Dieses soll aus §22 BetrVg folgend entschieden sein. Was denkt ihr?
Community-Antworten (11)
30.06.2009 um 18:13 Uhr
Hallo, Ich bin mir da nicht so sicher, da es im Normalfall immer eine ungerade Zahl an BR Mitgliedern sein muß. Außerdem regelt §33 Betr.Vg. das für Beschlüsse mindesten die Hälfte der BR Mitglieder anwesend sein muß.
Mfg, Lohengrin
30.06.2009 um 18:23 Uhr
Hallo Lohengrin,
genau das ist ja meine Frage? Im Normalfall müssen min. die Hälfte der Br Mitg. anwesend sein, damit der Br beschlussfähig ist. Bei einer vorübergehende nicht Beschlussfähigkeit also zeitlich begrenzt wie bei uns der Fall 3 Wochen, soll die Beschlussfähigkeit anders laufen.
30.06.2009 um 20:53 Uhr
mutti, ich enthalte mich jetzt mal meiner meinung darüber, daß 5 von 7 BR der meinung sind, zur selben zeit in urlaub fahren zu müssen es soll ja AG geben, die solche situationen bewusst ausnutzen..............
wenn vielleicht noch zwei BR ihren urlaub zuhause verbringen, könnten sie ja evtl. an der sitzung teilnehmen, dann wäret ihr schon 4....
nach dem gesetz seid ihr nicht beschlußfähig zu zweit - basta dann müssen die beschlüsse eben warten, bis wieder genug BR da sind, und ihr lernt daraus für die zukunft.......
oder ihr beschließt einfach, und hofft, das diese wirksamkeit dieser beschlüsse niemals vor dem arbeitsgericht angezweifelt werden, und sobald wieder genug da sind, fasst ihr dieselben beschlüsse nochmals und stellt euch auf den standpunkt, sie wären dadurch "geheilt" vielleicht gehts gut, vielleicht nicht, kommt darauf an......
30.06.2009 um 22:22 Uhr
@mutti, sorry war nicht zu Hause. Ich sehe das ebenso wie "kriegsrat", seht einfach zu das ihr genügen BR-Mitglieder aus dem Urlaub zu Sitzung bekommt. Und hofft das Euer AG das nicht ausnützt.
Mfg, Lohengrin
30.06.2009 um 22:24 Uhr
@werdendeMutti, grundsätzlich sollte der BR immer versuchen, derartige Situationen durch entsprechende Absprachen mit dem AG zu vermeiden. Sieht ganz nach Rumpfbetriebsrat aus...allerdings mit Einschränkungen. Das BAG sieht es so....dass bei einem vorübergehenden Absinken unter die Grenze der Beschlussfähigkeit die Geschäftsführungsbefugnis nur auf die Angelegenheiten bezogen werden kann, die in dieser Zeit tatsächlich behandelt werden müssen (BAG vom 18. August 1982, Az. 7 AZR 437/ 80).
30.06.2009 um 22:31 Uhr
BAG, Urteil vom 18.8.1982 - 7 AZR 437/80 -
Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats – Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats Fundstellen: AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972; EzA Nr. 48 zu § 102 BetrVG 1972; NJW 1983, 2836; BB 1983, 251; DB 1983, 288, 289
Leitsatz: Ist ein Betriebsrat für die Dauer der Äußerungsfristen des § 102 Abs. 2 BetrVG beschlußunfähig i.S. des § 33 Abs. 2 BetrVG, weil in dieser Zeit mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsausübung verhindert ist und nicht durch Ersatzmitglieder vertreten werden kann, so nimmt der Rest-Betriebsrat in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG die Mitbestimmungsrechte des § 102 Abs. 2 BetrVG wahr.
02.07.2009 um 11:40 Uhr
@werdende Mutti, ich sehe in deiner Frage Angst, das du deine Aufgaben nicht gerecht werden kannst, in dem du alles was der AG beantragt nicht beschliessen kannst. Ich stelle ich die frage wie lange hat das Gremium Zeit (außer §§99,102 u.s.w.) Anträge zu bearbeiten. Da gibt es nach meinem wissen keine Frist außer die genahnten der Personalmaßnahmen und die must du notfalls auch allein beschliessen wenn keiner mehr da ist. Es gibt da eine BR Zeitung wo ein beitrag drin ist "der BR macht Urlaub" sehr gut beschrieben. Ein BR sollte immer da sein um erklärungen des AG entgegen zu nehmen und mehr braucht man nicht. Weil wenn man dies nicht hat dann kann dies für die Belegschaft böse ausgehen. Natürlich muss dem AG immer (am besten schriftlich) mitgeteilt werden, wer für ihn als ansprechperson ist. Dies kann auch ein Ersatzmitglied sein, dieses dann auch allein beschlussfähig (in Personalangelegenheiten) ist.
Also geniest die Sonne eien schönen Urlaub und gute Erholung.
02.07.2009 um 12:42 Uhr
an Pirat, an Brschimmelt,
sicherlich ist es nicht optimal, daß von 7 Br Mitgl. 5 gleichzeitig in Urlaub gehen, aber wie oben beschrieben, die 5 sind Mütter und Väter und sind an die Sommerferien gebunden. Verstehe ich euch richtig, daß in dieser Zeit auch 2 Mitgl Beschlüsse zu personellen Einzelmaßnahmen fassen können?
an Kriegsrat,
für den Fall, daß für solche Situationen Ausnahmen gelten, konkret 2 können ausnahmsweise auch Beschlüsse fassen, dürfte dies doch dann vorm Arbeitsgericht kein Problem sein oder?
Vielen Dank für die Antworten!
Viele Grüsse
02.07.2009 um 13:07 Uhr
@Pirat, du bist auch mit 2 BRM beschlussfähig. Ich sitiere jetzt aus dem Zeitungsausschnitt: "Drei BRM des fünfköpfigen BR sind in Urlaub. Eines ist ins Krankenhaus eingeliefert worden. Das einzige ErsatBR ist auch krank". Ergebniss: Nur noch ein BRM da. Wenn wir nach § 33 BetrVG gehen könnten, wäre der BR lahmgelegt. Aber in diesem Sonderfall ist neben § 33 auch noch § 22 BetrVG zu beachten. Formal regelt zwar § 22 nur den Fall der Fortführung der Amtsgeschäfte eines BR bis zu einer zwischen drin erforderlichen Neuwahl.
Unser fall betrifft § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG: Die zahl der BRM sinkt-trotz Nachrückens sämtlicher ERsBRM - allerdings nur vorrübergehend - unter die bei der Wahl festgelegte Zahl der BRM. So hat es auch das BAG gesehen. Bei einem vorübergehenden Absinken der Zahl der BRM ( nach dem Nachrücken sämtlicher BRM) unter die durch das Wahlausschreiben vorgesehende Zahl - führt die Stallwache als vollwertiges BRM die Amtgeschäfte, darf allerdings nur beschliessen, was in dieser Zeit beschlossen werden muss (Überstunden, Eingruppierungen, Versetzungen u.s.w.). Es darf nicht beschlissen z.B. Betriebsvereinbarungen.
Ich hoffe du kannst damit was anfangen.
Viele Grüße
02.07.2009 um 13:23 Uhr
@Brschimmelt,
hatte es auch gehört gehabt, wollte mich trotzdem absichern. Und nun bin ich beruhigt. Ehrlich gesagt habe ich auch was neues dazu gelernt. Vielen Dank.
Viele Grüsse
02.07.2009 um 21:06 Uhr
@brschimmelt, ähm, jepp....entschuldige meine Unbedarftheit... Danke Dir, vielmals.
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