Hey liebe Leute,

folgende Situation: Urlaubsbedingt werden wir min. 3 Wochen ( wir tagen immer 1/Woche) nicht beschlussfähig sein. Meine Kollegen/innen sind Mütter und Väter und somit haben die alle parallel Urlaub in den Sommerferien. Von 7 BR Kollegen wären nur 2 anwesend (keine Ersatzmitglieder). Habe gehört, daß bei vorrübergehendes nichterreichen der Beschlussfähigkeitsgrenze bedingt durch Urlaub oder Krankheit ausnahmsweise auch 2 Br beschlüsse fassen können. Dieses soll aus §22 BetrVg folgend entschieden sein. Was denkt ihr?