Erstellt am 31.08.2014 um 18:38 Uhr von nicoline
Ja!
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Bei einer geraden Zahl von (anwesenden) BRM ist darauf zu achten, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist.
Beispiel:
Wer stimmt der Einstellung zu?
2 Zustimmungen
2 Zustimmungsverweigerungen (Ablehnung)
Der Einstellung wurde die Zustimmung verweigert (abgelehnt)
Erstellt am 31.08.2014 um 18:42 Uhr von Yesilyazi
Auch wenn die ersatz Mitglieder nicht teilnehmen möchten?
Erstellt am 31.08.2014 um 18:44 Uhr von nicoline
Ob sie an der Sitzung oder Abstimmung nicht teilnehmen möchten, die Antwort bleibt die gleiche.
Erstellt am 31.08.2014 um 18:46 Uhr von Yesilyazi
Erstellt am 31.08.2014 um 18:48 Uhr von nicoline