Beschluss Fassen
Hallo zusammen, Wir sind eine Firma mit 9 BR-Mitgliedern. Kurz vor Weihnachten mussten wir ein Beschluss fassen (Außerordentlich und kurzfristig) wo ich aber nicht auf alle BR-Mitglieder zurückgreifen konnte. Ich hatte tatsächlich 5 BR-Mitglieder ohne Ersatz einladen können. Dadurch, dass ein BR-Mitglied total stinkig auf den AG war, hat er kurz vor dem Beschluss den Raum verlassen mit der Aussage : Ihr seid nur noch zu viert und dadurch nicht beschlussfähig! Wir restlichen vier haben trotzdem beschlossen mit der Aussage : wir waren bis zuletzt beschlussfähig aber du hast den Raum kurz vorher verlassen. Hat mein Beschluss bestand ? Egal wo ich gefragt habe gehen die Meinungen auseinander. Wie ist es jetzt geregelt ???
Community-Antworten (7)
20.01.2021 um 17:33 Uhr
an der Beschlussfassung haben nur 4 Personen teilgenommen, somit ist der Beschluss nicht korrekt zustande gekommen. Selbst wenn der Kollege geblieben wäre, hätte das nichts geändert. Nur wenn 5 Stimmen abgegeben werden (Ja / Nein / Enthaltung) wäre das korrekt gewesen.
20.01.2021 um 18:18 Uhr
Dadurch das er die Anwesenheitsliste unterschrieben hat habe ich wohl seine Stimme gezählt aber als nicht bewertet. So könnte doch jeder kurz vor Beschluss fassen aufstehen und gehen. Ich verstehe den Sinn nicht ! Ein anderer Kollege sagt, dass wenn die restlichen vier 4 damit einverstanden waren hat der Beschluss doch bestand.
20.01.2021 um 18:31 Uhr
Im BetrVG steht bei Beschlussfassung ausdrücklich "die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder, die an der Beschlussfassung teilgenommen haben" - eben nicht nur Sitzung. Eigentlich eindeutig.
Ausserdem - hättest du nicht auch Ersatzmitglieder laden müssen?
20.01.2021 um 18:56 Uhr
"Dadurch das er die Anwesenheitsliste unterschrieben hat habe ich wohl seine Stimme gezählt aber als nicht bewertet."
Die Anwesenheitsliste sagt nur etwas über die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung aus.
"So könnte doch jeder kurz vor Beschluss fassen aufstehen und gehen. Ich verstehe den Sinn nicht !"
Die Beschlussfähigkeit muss der BRV vor JEDER Abstimmung feststellen. Bestand Sie zu Anfang der Sitzung und ist niemand gegangen, so besteht sie natürlich auch nach 3 Stunden noch. Geht aber irgendwann jemand (raus ... zurück an den Arbeitsplatz ... nach Hause weil er / sie die Kinder von der Schule holen muss), dann ist sie dann eventuell "weg".
Siehe hier:
"§ 33 BetrVG Beschlüsse des Betriebsrats
Absatz 1: gelöscht,
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig."
es muss mindestens die Hälfte teilnehmen. Dabei heißt die Hälfte hier "mindestens die Hälfte von 9" (also bei Euch) = 5. Und teilnehmen kann nur, wer auch da ist. Allerdings kann man zwar "da sein", aber ausdrücklich an einer Abstimmung nicht teilnehmen. Das muss man dem BRV nur vorher mitteilen. Somit könnten also auch 5 Personen anwesend sein, aber nur 4 (oder noch weniger) teilnehmen. Dann ist die Beschlussfähigkeit NICHT gegeben.
"Ein anderer Kollege sagt, dass wenn die restlichen vier 4 damit einverstanden waren hat der Beschluss doch bestand."
Das ist leider falsch (siehe oben § 33 Abs. 2 BetrVG).
Edit: Nicoline hat ggf. auch Recht, also auch das:
"(Außerordentlich und kurzfristig) wo ich aber nicht auf alle BR-Mitglieder zurückgreifen konnte. Ich hatte tatsächlich 5 BR-Mitglieder ohne Ersatz einladen können."
könnte schon "falsch" gewesen sein. Wenn Du kurzfristig nur 5 BRM aktivieren konntest, so ist das erst einmal in Ordnung. Du hättest aber versuchen müssen, noch 4 Ersatzmitglieder heran zu holen. Und ja, das heißt eben auch, das Du ggf. 30 Leuten (sofern es so viele Ersatzmitglieder gibt) hinterher telefonieren müssen.
20.01.2021 um 18:56 Uhr
Ich hatte tatsächlich 5 BR-Mitglieder ohne Ersatz einladen können. Da taucht schon die erste Wackligkeit eures Beschlusses auf. Bei nicht korrekter Ladung ist der nur so lange etwas wert, wie keiner dagegen angeht.
*So könnte doch jeder kurz vor Beschluss fassen aufstehen und gehen. Ich verstehe den Sinn nicht * Ja, das könnte jeder! Manchmal muss man den Sinn nicht verstehen, sondern einfach nach den Gesetzesbuchstaben handeln, die da lauten:
- "die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder, die an der Beschlussfassung teilgenommen haben" *
Ein anderer Kollege sagt, dass wenn die restlichen vier 4 damit einverstanden waren hat der Beschluss doch bestand. Das ist absoluter Blödsinn! Hattet ihr schon mal eine Schulung?
21.01.2021 um 11:21 Uhr
Tipp: Unsere Urlaubsplanung gestalten wir als BR übrigens so, dass auch in Ferienzeiten die Beschlussfähigkeit jederzeit gegeben ist (330 MA).
21.01.2021 um 11:39 Uhr
§ 33:Beschlüsse des Betriebsrats
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Also, da steht ganz klar "an der Beschlussfassung teilnimmt", nicht "kurz vor Beschussfasung noch anwesend ist."
Also ist Euer Beschluss, grob gesagt, für die Tonne.
Verwandte Themen
Kann ein Wirtschaftsausschuss Beschlüsse fassen
Hallo zusammen, wir stolpern bei unserem neu (durch den GBR) gebildeten Wirtschaftsausschuss darüber, ob ein WA Beschlüsse fassen kann oder nicht. Hier im Netz gibt es ja folgende Auffassungen darübe
Freistellung; Frist und Beratungsgespräch von AG verschoben - was tun?
Bezüglich der Teilfreistellung nach §38 hätte ich eine Frage : Es muß ja eine Beratung mit dem AG erfolgen, danach ist ja Beschlussfassung über die Freistellung. Nach deren Bekanntgabe an die GL h
beschluss oder nicht, für brief an den arbeitgeber
hallo, folgendes thema,wir haben einen Brief an unsere vorgesetzte geschickt das wir möchte das sie uns über bestimmte sachen informiert,wo wir auch wissen das wir laut betriensverfassungsrecht ein r
Anwalt für Betriebsrat
Liebe Kollegen, wir haben einen Anwalt der uns bei Fragen im BR berät. Nun ist es so ,dass jedes Mal wenn wir diesen Anwalt befragen wollen von unserer HR Chefin verlangt wird einen Beschluss zu fa
Wie genau muß ein Beschluss auf der Tagesordnung angekündigt werden?
Hi, 1.) Wie genau muß eigentlich eine Beschlußfassung auf der Tageordnung angekündigt werden? Reicht es, wenn man den Hinweis gibt, dass zu einem Thema ein Beschluß gefasst werden soll, oder muß de