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Kündigung wegen langer Krankheit

S
snake
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Firma (Automotive), die nur noch aus 11 Beschäftigten besteht. Unser QML ist mitlerweile seit 17 Wochen krank und es ist nicht abzusehen, wann er wieder einsatzfähig ist.Da er in unserer Firma eine sogenannte Schlüsselposition hat, ohne die der Ablauf der Firma nicht gewähleistet ist, will die Betriebsleitung den Herrn jetzt kündigen. Bitte um Hielfe wie es da Rechtlich ausschaut. Danke.

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Community-Antworten (3)

R
RBRBRB

26.08.2009 um 14:09 Uhr

Wenn es keine positive Gesundheitsprognose gibt, die ihm das Arbeiten wieder ermöglichen wird, darf er gekündigt werden. Krasses Beispiel: Verlust eines Beines, wenn er z.B. Dachdecker ist. Liegt ein solcher Sachverhalt nicht vor, geht eine krankheitsbedingte Kündigung meiner Meinung nicht. Vielleicht gibt es bei kleinen Betrieben sogenannte Härtefälle, aber ob es so etwas gibt, weiß ich erst mal nicht.

K
Kurzarbeiter

26.08.2009 um 14:18 Uhr

@RBRBRB

..Krasses Beispiel: Verlust eines Beines, wenn er z.B. Dachdecker ist.

Auch hier geht es dann nicht so einfach! Der AG muss erst prüfen ob er diesen Koll. ggf. nicht im Büro oder einem anderen Arbeitsplatz auf welchem er den AN mit Beinverluß es einsetzen kann.

EIne Kündigug in solchen Fällen bei nachgewiesener negativen Gesundheitsprognose und keiner Möglichkeit einer anderweitigen beschäftigung ist durchaus möglich. Der AG muss aber auch § 84 (2) SGB IX beachte (gilt für alle AN).

D
DerAlteHeini

26.08.2009 um 21:04 Uhr

snake Nach "nur" 17 Wochen einen Arbeitnehmer krankheitsbedingt zu kündigen, da Bedarf es schon eine sehr starke Begründung und hätte wohl auch nur in einer Ausnahmesituation Erfolg. Aber geht es um Kündigungen sind viele AG ausgesprochen kreativ.

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