Erstellt am 26.08.2009 um 12:09 Uhr von RBRBRB
Wenn es keine positive Gesundheitsprognose gibt, die ihm das Arbeiten wieder ermöglichen wird, darf er gekündigt werden. Krasses Beispiel: Verlust eines Beines, wenn er z.B. Dachdecker ist.
Liegt ein solcher Sachverhalt nicht vor, geht eine krankheitsbedingte Kündigung meiner Meinung nicht. Vielleicht gibt es bei kleinen Betrieben sogenannte Härtefälle, aber ob es so etwas gibt, weiß ich erst mal nicht.
Erstellt am 26.08.2009 um 12:18 Uhr von Kurzarbeiter
@RBRBRB
..Krasses Beispiel: Verlust eines Beines, wenn er z.B. Dachdecker ist.
Auch hier geht es dann nicht so einfach! Der AG muss erst prüfen ob er diesen Koll. ggf. nicht im Büro oder einem anderen Arbeitsplatz auf welchem er den AN mit Beinverluß es einsetzen kann.
EIne Kündigug in solchen Fällen bei nachgewiesener negativen Gesundheitsprognose und keiner Möglichkeit einer anderweitigen beschäftigung ist durchaus möglich. Der AG muss aber auch § 84 (2) SGB IX beachte (gilt für alle AN).
Erstellt am 26.08.2009 um 19:04 Uhr von DerAlteHeini
snake
Nach "nur" 17 Wochen einen Arbeitnehmer krankheitsbedingt zu kündigen, da Bedarf es schon eine sehr starke Begründung und hätte wohl auch nur in einer Ausnahmesituation Erfolg.
Aber geht es um Kündigungen sind viele AG ausgesprochen kreativ.