Erstellt am 27.02.2007 um 14:52 Uhr von Kölner
@bibi
Kann er.
Allerdings kannst Du im Rahmen einer KüSch-Klage was gegen die Kündigung unternehmen.
Erstellt am 27.02.2007 um 15:05 Uhr von zzappy
kündigen kann er immer - nur sehe ich hier keinen Kündigungsgrund!
hohe Krankheitstage (hast du die denn überhaupt?) können nur in Unternehmen mit wenig Mitarbeitern als Kündigungsgrund herangezogen werden, wenn z.B. in einem 70 Mann-Betrieb der einzige Meister dauerkrank ist, wäre das ein Kündigungsgrund
also, es kommt auf die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Krankheitstage an
Erstellt am 27.02.2007 um 15:49 Uhr von Hetti
Hallo bibi,
was heißt überhaupt "ohne Abmahnung"? Kann ich eine Abmahnung bekommen, weil ich krank bin? Ja wo sind wir denn?
Erstellt am 27.02.2007 um 15:58 Uhr von peters
Es kann wegen Krankheit keine Abmahnung geben. Eine Abmahnung gibt es wegen Fehlverhalten, Krankheit hat nichts mit Verhalten zu tun.
Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung:
- es muss davon ausgegangen werden, dass die Krankentage sich nicht verringern,
- es müssen erheblich betriebliche oder wirtschalftliche Nachteile für den Arbeitgeber entstehen,
- das Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung muss mit den Interessen des Betroffenen abgewogen werden.
Erstellt am 28.02.2007 um 08:34 Uhr von wölfchen
Hallo bibi,
ich schließe mich den Ausführungen von peters an, möchte nur noch ergänzen:
die genannten 3 Voraussetzungen müssen auch alle 3 zusammen zutreffen. Wenn nur einer davon zutrifft, ist`s Essig mit Kündigung. Aussprechen kann der AG alles, aber Du kannst Dich erfolgreich wehren. Und ich denke mal, dass nach entsprechender Rekonvaleszenszeit die Nachteile der 3 großen OP`s weg sind. :-)
Übrigens: unser Reinigungsdienstleister im Haus (einer von den ganz scharfen, weil der Konkurrenzdruck hoch ist) hat auch 2 MA wegen Krankheit gekündigt. Eine hat`s hingenommen, die ist raus. Die zweite hat sich gewehrt, die arbeitet heute noch.