Erstellt am 17.08.2009 um 16:47 Uhr von Kölner
@Wolkenkratzer
Das kann schon sein, dass der AG so reagiert.
Dem AN würde ich schon einmal mitteilen, was ihm blühen könnte.
Als BR würde ich dem AG recht entspannt mit einem Verweis auf § 84 SGB IX hinüberwinken - und natürlich auch wieder dem AN darüber eine Mitteilung machen.
...und wenn man dann noch Schulungen besucht um mehr und mehr Sicherheit zu bekommen, wird es noch besser!
Erstellt am 17.08.2009 um 16:51 Uhr von kriegsrat
falls ihr die anhörung zur kündigung bekommt, könnt ihr mit einem der im § 102BetrVG aufgeführten gründe dieser in der vorgeschriebenen frist widersprechen (substantiiert, d.h. ausführlich für den einzelfall nachvollziehbar begründen, nicht einfach nur den paragrafentext zitieren...)
mehr könnt ihr nicht tun....
außer vielleicht mit dem AG im vorfeld "von mensch zu mensch" durch gespräche eine verträgliche lösung zu suchen, soll ja bei manchen AG funktionieren....
der betroffene müsste dann innerhalb der dreiwochenfrist kündigungsschutzklage erheben
ein arbeitsrichter wird entscheiden
Erstellt am 17.08.2009 um 17:15 Uhr von DonJohnson
Interessant könnte sein, dass der AN durch betriebliche Fortbildungsmaßnahmen auch in einem anderen Bereich des Betriebes eingesetzt werden könnte...