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Nach langer Krankheit zurück - nun droht Entlassung

W
Wolkenkratzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte wie würdet ihr mit dem folgenden Fall umgehen?

Ein MA kam nach längere Krankheit wieder zurück mit einer ärztlichen Bescheinigung dass er nicht mehr schwer heben darf. Unser AG kommt in drei Wochen vom Urlaub zurück und da vermuten wir, dass er den MA entlassen wird mit der Begründung ich habe keinen entsprechenden Arbeitsplatz für diesen MA.

Da wir ein sehr neuer BR sind brauchen wir dringend Hilfe. Was können wir für diesen MA tun????

Dank an alle für die zahlreiche Hilfe!!!!!

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.08.2009 um 18:47 Uhr

@Wolkenkratzer Das kann schon sein, dass der AG so reagiert.

Dem AN würde ich schon einmal mitteilen, was ihm blühen könnte. Als BR würde ich dem AG recht entspannt mit einem Verweis auf § 84 SGB IX hinüberwinken - und natürlich auch wieder dem AN darüber eine Mitteilung machen. ...und wenn man dann noch Schulungen besucht um mehr und mehr Sicherheit zu bekommen, wird es noch besser!

K
Kriegsrat

17.08.2009 um 18:51 Uhr

falls ihr die anhörung zur kündigung bekommt, könnt ihr mit einem der im § 102BetrVG aufgeführten gründe dieser in der vorgeschriebenen frist widersprechen (substantiiert, d.h. ausführlich für den einzelfall nachvollziehbar begründen, nicht einfach nur den paragrafentext zitieren...)

mehr könnt ihr nicht tun.... außer vielleicht mit dem AG im vorfeld "von mensch zu mensch" durch gespräche eine verträgliche lösung zu suchen, soll ja bei manchen AG funktionieren....

der betroffene müsste dann innerhalb der dreiwochenfrist kündigungsschutzklage erheben

ein arbeitsrichter wird entscheiden

D
DonJohnson

17.08.2009 um 19:15 Uhr

Interessant könnte sein, dass der AN durch betriebliche Fortbildungsmaßnahmen auch in einem anderen Bereich des Betriebes eingesetzt werden könnte...

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