Unserem Betriebsrat ist die Anhörung zu einer Kündigung zugegangen, die in diesem Monat ausgesprochen werden sollte. Wir haben der Kündigung (in meinen Augen) sehr detailliert widersprochen und nach Abgabe des Widerspruchs festgestellt, das der betreffende Kollege bis Anfang November noch einen besonderen Kündigungsschutz hat, der aus seiner Arbeit im Wahlvorstand bei der letzten Betriebsratswahl resultiert. Das haben wir dem AG mitgeteilt. Nun steht es aber zu befürchten, das der AG die Kündigung trotzt allem zum nächst möglichen Termin aussprechen wird und den betroffenen Kollegen bis dahin im dunklen lassen möchte.
Darf der BR nach dem ersten gescheiterten Kündigungsversuch nun den Mitarbeiter über die Absichten des AG informieren?

Danke für die Hilfe