Erstellt am 24.11.2009 um 22:38 Uhr von kriegsrat
auch wenn es sich um eine grobe pflichtverletzung handelt, wirst du ihn letztendlich nicht dazu zwingen können,
auch in anbetracht der nahen neuen wahlen.......
Erstellt am 24.11.2009 um 22:41 Uhr von DonJohnson
Nun, ich denke, dass sowohl GBR als auch gerade die GEW dieses wissen sollten (schon bevor du es denen mitgeteilt hast). Sollte 2010 bei euch gewählt werden, werder andere Schritte wohl ncihts bringen.
ABER, du weißt ja dann demnächst wen du wählen solltest und wen nciht. Der BR sollte wissen, in welchen er Betriebsversammlungen abzuhalten hat.
Erstellt am 24.11.2009 um 22:43 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Ok, du warst schneller ;-)))
Erstellt am 24.11.2009 um 22:49 Uhr von kriegsrat
dj, mit ein bisschen übung schaffst du es das nächste mal;-))
Erstellt am 24.11.2009 um 23:09 Uhr von Schwarzfahrer
Ich glaube nicht, dass es sich hier nur um einen Pflichtverstoss handelt. Es handelt sich um einen Gesetzesverstoss(§43 Betriebsverfassungsgesetz). Und das kann nicht so einfach abgetan werden.
Erstellt am 25.11.2009 um 00:29 Uhr von kriegsrat
schwarzfahrer
was steht denn im § 43 BetrVG als strafe, wenn man dagegen verstösst ?
nichts, also ist er nicht strafbewehrt
und alle maßnahmen des § 23 BetrVG"verletzung gesetzlicher pflichten" laufen spätestens in dem moment ins leere, wenn ein neuer BR im amt ist
und das ist- bei regulären wahlen- märz/april/mai 2010 der fall
und vorher wirst du vermutlich auch kein rechtskräftiges urteil erwirken können