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Betriebsrat an mehreren Standorten

B
BRMUC2022
Feb 2022 bearbeitet

Unsere Hauptniederlassung verfügt über einen Betriebsrat. Wir haben noch einen weiteren Standort der ebenfalls über einen BR verfügt. Nun stehen Neuwahlen an und es kam die Frage auf, ob dies überhaupt zulässig ist oder es nur einen BR geben darf, welcher alle Standorte betreut. Hauptniederlassung und der weitere Standort sind über 400 km voneinander entfernt. Die Personalverwaltung, Buchhaltung usw sind jedoch nur in der Hauptniederlassung vertreten. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit in der Hauptniederlassung sowie der 400 km weit entfernten Niederlassung auch ein BR gegründet werden kann oder muss zwingend nur ein BR gegründet werden?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

07.02.2022 um 11:27 Uhr

S
seehas

07.02.2022 um 11:29 Uhr

§ 4 (1) BetrVG:

  1. Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 (in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.) erfüllen und
  1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder... 400 km würde ich als räumlich weit entfernt ansehen. Es ist allerdings möglich einen gemeinsamen BR zu wählen, wenn § 4 (1) ² BetrVG zutrifft: Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; Wenn es in beiden Betriebsteilen bereits einen BR gibt, dann gibt es keinen zwingenden Grund daran etwas zu ändern.

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