Unsere Hauptniederlassung verfügt über einen Betriebsrat. Wir haben noch einen weiteren Standort der ebenfalls über einen BR verfügt. Nun stehen Neuwahlen an und es kam die Frage auf, ob dies überhaupt zulässig ist oder es nur einen BR geben darf, welcher alle Standorte betreut. Hauptniederlassung und der weitere Standort sind über 400 km voneinander entfernt. Die Personalverwaltung, Buchhaltung usw sind jedoch nur in der Hauptniederlassung vertreten. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit in der Hauptniederlassung sowie der 400 km weit entfernten Niederlassung auch ein BR gegründet werden kann oder muss zwingend nur ein BR gegründet werden?