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Betriebsversammlung - mehrere Betriebsstätten

M
Mansan
Mrz 2023 bearbeitet

Liebes Betriebsrats-Forum,

wir sind ein Unternehmen mit mehreren Standorten und dementsprechend mehreren Betriebsräten (teilweise auch noch sehr neu in ihrer neuen Aufgabe). Wie sieht es mit den Teilnehmenden der Betriebsversammlung aus? Eingeladen sind bei uns alle Mitarbeitenden des Standorts (Voll- und Teilzeit, befristet und unbefristet). Wie sieht es jetzt mit der Personalabteilung aus? Diese hat ihren "Sitz" an einem anderen Standort und an unserem Standort gibt es keinen Mitarbeitenden der Personalabteilung. Müssen wir dann jemanden von einem anderen Standort einladen?

Danke vorab und viele Grüße

21501

Community-Antworten (1)

I
IlkaB

22.03.2023 um 09:30 Uhr

Ihr müsst niemanden von der Personalabteilung einladen, aber die Geschäftsführung hat einen Anspruch darauf. Die kann dann jemanden von der Personalabteilung oder euren Standortleiter oder noch jemand anderes beauftragen, an der Betriebsversammlung teilzunehmen, soweit die GF das nicht selbst will. Gut macht es sich immer, wenn der nicht nur Folien vorlesen kann, sondern auch kompetent genug ist, Mitarbeiterfragen zu beantworten.

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