Erstellt am 11.02.2007 um 08:48 Uhr von harald
der br hat ein mitbestimmungsrecht bei der einführung neuer enlohnungsysteme. geht bitte umgehend zur igm und lasst euch helfen. führt die firma ohne euch das system ein geht zum anwalt (arbeitsrechtler) und klagt.
Erstellt am 11.02.2007 um 16:54 Uhr von marko
Hallo,
Der Grundlohn und die Leistungsprämie sind o.k. .
Grundsatz: Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht!!!!!!!
Eine individuelle Zulage ist immer MItbestimmungspflichtig! Derr AG muss dem BR seine Bewertung des MA offen legen. Eine Kürzung ist bei Krankheit und auch bei Urlaub möglich, da es eine individuelle Zulage ist, und meist freiwillig ist. Zudem muss nan auch folgendes beachten, ein AN bei Krankheit nicht da, seine Arbeitskraft ist auch nicht da, also von nichts kann auch nichts kommen.
Erstellt am 11.02.2007 um 19:29 Uhr von Bergmann
@ Pferdeanbrüller ,
"3. Individuelle Zulage (persönliche Bewertung). "
Das wird bei uns "Nasenprämie "genannt--sorgt nur für Ärger !!
Was soll die Leistungsprämie sein--eine Art von Akkord ??
Mit sehr viel Vorsicht zu genießen !!
@ Marko ---"Der Grundlohn und die Leistungsprämie sind o.k. . "
Da kannst du mir ja die obrige Frage ja auch beantworten !!!!