Hallo zusammen! Wir sind ein recht junger Betriebsrat und unsere Mitarbeiter sind zu 40% der IG Metall angeschlossen. Unsere Firma ist nicht im Arbeitgeberverband. Unser AG möchte ein neues Lohnsystem einführen, eine Art Leistungssystem. Dieses besteht aus drei Bausteinen zusammensetzt. 1. Grundlohn, 2. Leistungsprämie, 3. Individuelle Zulage (persönliche Bewertung). In dieser persönlichen Bewertung wird der MA eingeschätzt, wie er sich u.a. für die Firma einsetzt, wie er mit Arbeitsgeräten umgeht, Beziehung zu Kollegen und Vorgesetzten u.ä. Leider ist dort auch eine Anwesenheitsquote vertreten und der MA wird danach beurteilt, wieviele Tage im Jahr er krank ist. Meine Frage ist nun, darf ein MA nach Krankheit beurteilt werden? Schließlich ist krank sein doch keine persönliche Eigenschaft. Ist darüber im Arbeitsgesetz etwas geschrieben worden? Eventuell etwas über Benachteiligung durch Krankheit? Oder ist es in Ordnung wenn der AG den MA so bewerten kann? Wäre für Hilfe wirklich sehr dankbar.