werden bei einer Eingruppierung, bei der die Erfahrung zählt, die Zeiten des Mutterschutzes/der Elternzeit mitgerechnet oder nicht?
Und wie fast immer....wo stehts geschrieben?
Herzliche Grüsse
Die Betriebsratten
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch