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Benachteiligung von Mitarbeitergruppen durch Betriebsvereinbarung

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weissnix
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich benötige in dieser Frage Eure Hilfe.

Zum Sachverhalt: BR setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. In diesem ist eine Gruppe der Belegschaft mit ca. 45% vertreten. BR setzt sich rollierend zusammen, da diese besagten 45% arbeitsbedingt häufig nicht anwesend sind. Nun soll zu Lasten dieser Mitarbeitergruppe eine neue (nachfolgende) BV erstellt werden, die enorme finanzielle Einbußen zur Folge hätte.

Frage(n): Darf der BR eine BV abschließen, die eindeutig eine Gruppe der Belegschaft finanziell extrem schlechter stellt, da diese BV seinerzeit fast ausschließlich für diese Gruppe erstellt wurde? Darf der BR diese BV ohne Zustimmung der 45% Mitglieder abschließen?

Anmerkung: Es besteht keine wirtschaftliche Zwangslage - ganz im Gegenteil.

Ich wäre für alle Tipps, Infos und Anregungen dankbar. Insbesondere interessieren mich natürlich Urteile, rechtliche Rahmen, etc.

Vielen Dank für die Hilfe.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.10.2013 um 22:33 Uhr

Bevor sich hier irgendjemand entblödet und in den Nebel sticht, solltest Du mal mit den konkreten Umständen (Was soll die BV regeln? Warum sollten ein paar AN benachteiligt sein? ...) um die Ecke kommen.

Dem Grunde nach: Der BR vertritt ALLE AN des Betriebes, allerdings nicht immer für alle gleich!

C
Charlys

10.10.2013 um 23:12 Uhr

BR rollierend?? Arbeitsbedingt nicht anwesend? Mandatsarbeit geht klar vor. Arbeit als Verhinderungsgrund gibt es nicht. Ggf einmal hier genauer erklären. Weiter ein BR muss AN nicht fragen.

H
Hoppel

11.10.2013 um 10:16 Uhr

@ weissnix

Stelle fest, dass euer BR ganz offensichtlich nicht verstanden hat, was die Grundlage für eine wirksame Beschlussfassung ist. Das BetrVG hat an KEINER Stelle vorgesehen, dass sich ein BR rollierend zusammen setzt.

Auch sieht das BetrVG nicht vor, dass Beschlüsse nur dann gefasst werden dürfen, wenn z.B. drei BRM einer bestimmten Gruppierung anwesend sind. Ein BR fasst seine Beschlüsse mehrheitlich!

Und wenn ein BR beabsichtigt, eine BV unterschreiben zu wollen, die enorme finanzielle Einbußen für einen Teil der Belegschaft zur Folge hat, frage ich mich ...

  1. Wie kommt ein BR überhaupt dazu, eine solche BV vereinbaren zu wollen?
  2. Worum soll es dabei überhaupt gehen?
  3. Darf der BR hier überhaupt etwas vereinbaren oder greift ggf. ein Tarifvorbehalt?
G
gironimo

11.10.2013 um 10:27 Uhr

Ja - das wüsste ich auch ganz gerne.

Wer hat denn überhaupt einen Vorteil von dieser BR?

Im Zweifel: Einfach nicht zustimmen.

C
Charlys

11.10.2013 um 12:01 Uhr

Hier besteht doch der dringende Verdacht, dass wegen des unerlaubten rollieren und damit der hier dann gegebenen Ladubgsfehler viele Beschlüsse nicht gültig sind. Weiter der BRV der hier so falsch lädt eine Mandatspflichtverletzung begangen hat. Mandatspflichtverletzung aber auch von den BRM welche ihrer Pflicht der Teilnahme an den Sitzungen nicht nachgekommen sind. Für diese könnte sich daraus sogar der Mandatsverlust via § 23 ergeben. Solche Urteile gibt es ja schon.

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