Erstellt am 10.10.2013 um 20:33 Uhr von Kölner
Bevor sich hier irgendjemand entblödet und in den Nebel sticht, solltest Du mal mit den konkreten Umständen (Was soll die BV regeln? Warum sollten ein paar AN benachteiligt sein? ...) um die Ecke kommen.
Dem Grunde nach:
Der BR vertritt ALLE AN des Betriebes, allerdings nicht immer für alle gleich!
Erstellt am 10.10.2013 um 21:12 Uhr von Charlys
BR rollierend?? Arbeitsbedingt nicht anwesend? Mandatsarbeit geht klar vor. Arbeit als Verhinderungsgrund gibt es nicht. Ggf einmal hier genauer erklären. Weiter ein BR muss AN nicht fragen.
Erstellt am 11.10.2013 um 08:16 Uhr von Hoppel
@ weissnix
Stelle fest, dass euer BR ganz offensichtlich nicht verstanden hat, was die Grundlage für eine wirksame Beschlussfassung ist.
Das BetrVG hat an KEINER Stelle vorgesehen, dass sich ein BR rollierend zusammen setzt.
Auch sieht das BetrVG nicht vor, dass Beschlüsse nur dann gefasst werden dürfen, wenn z.B. drei BRM einer bestimmten Gruppierung anwesend sind. Ein BR fasst seine Beschlüsse mehrheitlich!
Und wenn ein BR beabsichtigt, eine BV unterschreiben zu wollen, die enorme finanzielle Einbußen für einen Teil der Belegschaft zur Folge hat, frage ich mich ...
1. Wie kommt ein BR überhaupt dazu, eine solche BV vereinbaren zu wollen?
2. Worum soll es dabei überhaupt gehen?
3. Darf der BR hier überhaupt etwas vereinbaren oder greift ggf. ein Tarifvorbehalt?
Erstellt am 11.10.2013 um 08:27 Uhr von gironimo
Ja - das wüsste ich auch ganz gerne.
Wer hat denn überhaupt einen Vorteil von dieser BR?
Im Zweifel: Einfach nicht zustimmen.
Erstellt am 11.10.2013 um 10:01 Uhr von Charlys
Hier besteht doch der dringende Verdacht, dass wegen des unerlaubten rollieren und damit der hier dann gegebenen Ladubgsfehler viele Beschlüsse nicht gültig sind. Weiter der BRV der hier so falsch lädt eine Mandatspflichtverletzung begangen hat. Mandatspflichtverletzung aber auch von den BRM welche ihrer Pflicht der Teilnahme an den Sitzungen nicht nachgekommen sind. Für diese könnte sich daraus sogar der Mandatsverlust via § 23 ergeben. Solche Urteile gibt es ja schon.