Hallo Kollegen,
ich benötige in dieser Frage Eure Hilfe.

Zum Sachverhalt:
BR setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. In diesem ist eine Gruppe der Belegschaft mit ca. 45% vertreten. BR setzt sich rollierend zusammen, da diese besagten 45% arbeitsbedingt häufig nicht anwesend sind. Nun soll zu Lasten dieser Mitarbeitergruppe eine neue (nachfolgende) BV erstellt werden, die enorme finanzielle Einbußen zur Folge hätte.

Frage(n):
Darf der BR eine BV abschließen, die eindeutig eine Gruppe der Belegschaft finanziell extrem schlechter stellt, da diese BV seinerzeit fast ausschließlich für diese Gruppe erstellt wurde?
Darf der BR diese BV ohne Zustimmung der 45% Mitglieder abschließen?

Anmerkung: Es besteht keine wirtschaftliche Zwangslage - ganz im Gegenteil.

Ich wäre für alle Tipps, Infos und Anregungen dankbar.
Insbesondere interessieren mich natürlich Urteile, rechtliche Rahmen, etc.

Vielen Dank für die Hilfe.