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Benachteiligung BR Mitglied

P
panhead
Dez 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Verwaltung wird zur Zeit etwas umstrukturiert. Bisher hatten die meisten MA die Lohngruppe 4 erhalten ( kein Tarifvertrag). Jetzt wurden nach und nach die MA in die Lohngruppe 5 eingruppiert, was ja auch gut ist. Auch bei Neueinstellungen ist die LG 5 vorgesehen. Nur eine einzige Mitarbeiterin, welche auch BR Mitglied ist und identische Aufgaben der anderen MA erledigt, wird nicht höher gestuft. Unser Geschäftsführer lässt nicht mit sich reden. Können wir über eine Beschwerde ( Benachteiligungsverbot ) dieser Mitarbeiterin unseren GF zu Gesprächen an den Tisch bekommen und nach einer Lösung suchen? Gegebenfalls, wenn es scheitert, die Einigungsstelle anrufen? Oder ist das der falsche Weg und die Kollegin muss das alleine einklagen? Vielen Dank für eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

12.12.2018 um 14:05 Uhr

Der Anspruch aus § 78 BetrVG ist individualrechtlich. Da muss sie schon selber ran.

T
Tulpe

12.12.2018 um 14:25 Uhr

Es gibt die Gehaltsanpassung, der BAG konkretisiert den Anspruch. Das Betriebsratsamt darf keine Bremse sein. Und es ist ein Benachteiligungsverbot. BAG,Beschluss vom 21.02.2018, AZ.:7AZR 496/16

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