Benachteiligung eines BR- Mitglieds ?
Folgender Sachverhalt : Betriebsrat hat nach Durchsicht der Lohnlisten festgestellt, daß in einer Abteilung lt Tarifvertrag die Mitarbeiter (4)eine Stufe zu niedrig eingruppiert sind. Auch ein BR gehört zu dieser Abt. Nach langen und zähen Verhandlungen hat sich nun die GL bereiter klärt einer Heraufstufung zuzustimmen. Aber plötzlich nur für die beiden jüngeren MA`s wegen guter Leistungen. Die beiden Älteren , auch der BR sollen leer ausgehen ! Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung und/oder eine Benachteiligung des Br- Mitglieds ? Was ist zu tun ß
Community-Antworten (3)
14.12.2012 um 14:08 Uhr
Wenn bei Euch ein Tarifvertrag gilt, wendet sich der MA vertrauensvoll an die Gewerkschaft, deren Mitglied er ist, damit diese sich um die Einhaltung ihrer Verträge zugunsten der Mitglieder kümmert...
Zum Rest Deiner Fragen:
Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung Die ist doch gleich wo verankert?
eine Benachteiligung Die Gewährung eines Lohnzuschlages wegen guter Leistungen ist eine Bevorteilung. Eine Bevorteilung nicht zu bekommen, ist keine Benachteiligung!
14.12.2012 um 16:19 Uhr
Ich nehme mal an, dass die Einstufung in die Tarifgruppen nicht leistungsabhängig geregelt ist sondern tätigkeitsbezogen (oder?). Und eine BV über Leistungsbeurteilung usw. gibt es wahrscheinlich auch nicht.....
So gesehen können sich die beiden, die nicht höhergruppiert wurden tatsächlich hilfesuchend an die Gewerkschaft wenden.
Das BR-mitglied kann natürlich auch das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 78 BetrVG anführen.
14.12.2012 um 16:27 Uhr
wenn zweifellos ein tariflicher Anspruch besteht, liegt es weder im Ermessen des AG , ob er dem nachkommt oder nicht, noch könnte der Betroffene wirksam von sich aus darauf verzichten
unter Berücksichtigung des § 4 Tarifvertragsgesetz im Zusammenspiel mit § 266a StGB (der Fiskus will seinen Anteil daran, egal ob der AG diesen "höheren Lohn" bezahlt oder nicht) sollte der AG schleunigst umdenken
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