Erstellt am 06.02.2007 um 20:18 Uhr von Uschi
Hallo,
ohne nun § zu zitieren, sage ich einfach mal , dass meine Erziehung mich veranlassen würde, meinen Arbeitgeber entsprechend frühzeitig über eine Verlängerung meiner AU zu informieren. Ich als Kollege, der evtl. den Kranken vertreten muss, wüßte ja auch gerne voran ich bin.
Erstellt am 06.02.2007 um 21:48 Uhr von peters
@Ramses II
"Eine Abmahnung sollte hier selbstverständlich sein."
Auch dann, wenn die Folgebescheinigung bereits vorlag, bevor die erste Arbeitsunfähigkeit zu Ende war ??
Ich glaube, das ist in der Frage nicht ganz deutlich ausgedrückt. Auf jeden Fall muss der Arbeitgber vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert werden; egal ob schriftlich oder telefonisch.
Erstellt am 06.02.2007 um 22:23 Uhr von Heini
Das Gesetzt sagt,
-dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.-
Von einer Verpflichtung einer sofortigen Meldung z.B. per Telefon, Fax, Email, usw. bei einer Folgebescheinigung ist im Gesetz nicht zu erkennen.
Somit wäre auch eine eventuelle Abmahnung unbegründet, da der Arbeitgeber diesen Anspruch einfach nicht hat.
Erstellt am 06.02.2007 um 22:51 Uhr von Heini
Ich lasse mich gerne überzeugen.
Durch markige Sprüche ändert sich das Gesetz nicht.
Erstellt am 06.02.2007 um 23:13 Uhr von Kölner
It's not a joke...it's only Heini!
Erstellt am 07.02.2007 um 00:01 Uhr von Heini
Das sich die sofortige Meldung nur auf die Erst-AU beziehen könnte, auf die Idee bist Du noch nicht gekommen?
Dauert die AU länger wie bescheinigt, wird doch ganz klar geschrieben,ist eine neue ärztliche Bescheinigung VORZULEGEN.
Ist mir aber egal wie DU das interpretierst.
Mit einem Urteil oder ähnlich rechtsfestem, kannst Du deine Behauptung nicht begründen, oder?
Ich lasse mich gerne überzeugen, aber nicht von Sprüchen.
Erstellt am 07.02.2007 um 00:06 Uhr von Kölner
Erstellt am 07.02.2007 um 09:24 Uhr von Renate-D
Das beantwortet nicht so richtig meine Frage, die da lautet: muß ich bei einer
" FOLGEBESCHEINIGUNG" anrufen? Und ist ein ANRUF nicht erfolgt, aber eine FOLGEBESCHEINIGUNG vorgelegt worden, gilt dies als nicht entschuldigt?
Erstellt am 07.02.2007 um 09:48 Uhr von Mona-Lisa
@Renate-D,
wenn die Folgebescheinigung am 1. Tag des Beginn's beim Personaler auf dem Tisch liegt, ist ein Anruf m. E. nicht notwendig, wäre aber sicher auch kein Fehler.
Eine Abmahnung rechtfertigt dies aus meiner Sicht nicht!
Der AN ist seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen!
Erstellt am 07.02.2007 um 20:20 Uhr von Heini
RamsesII,
deine Ausführungen sind in keinster weise rechtlich untermauert.
Bis dato wurde noch kein Urteil oder eine fundierte Rechtsansicht von Dir genannt, die deine Behauptung untermauert. Was sagt den überhaupt Herr Fitting dazu??
Das Gesetz ist eindeutig und verlangt,
-dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.-
Zu mehr ist der AN nicht verpflichtet. Es ergeben sich automatisch keine weiteren Nebenpflichten des AN, da im Gesetz abschließend geregelt. Hier mit Lebenserfahrung zu argumentieren halte ich einfach für Quatsch.
Großes Palaver und markige Sprüche vom Trittbrettfahrer, dass war es.
Erstellt am 07.02.2007 um 20:41 Uhr von peters
@Heini,
ich vermisse da kein Urteil oder keine besondere Rechtsansicht.
Man darf eben nicht unentschuldigt fehlen. Und wenn die Folgebescheinigung halt erst nach Ende der ersten AU-Bescheinigung ankommt (also z.B. nachmittags), dann wäre es eben ein halber Tag unentschuldigt.
Wenn die Folgebescheinigung schon drei Tage vor Ende der ersten AU vorliegt, ist es eben kein Problem, so hat Ramses ja auch geschrieben.
Aber wo soll das Problem sein, lieber einmal mehr anzurufen und frühzeitig Bescheid zu sagen? Nicht nur der Personalchef sondern auch die Kollegen, die die Vertretung machen müssen, sind dankbar, wenn sie frühzeitig wissen, wie lange sie die liegen gebliebene Arbeit noch stapeln müssen ;-))
Erstellt am 07.02.2007 um 20:58 Uhr von Kölner
@Heini
Nehmen wir uns doch mal die Bedeutung des Wortes "Trittbrettfahrers" vor. Im sozialwissenschaftlichen Sinne sind das Menschen, "die den Nutzen eines Gutes erlangen, ohne dafür zu zahlen" (Wikipedia).
Erinnert Dich das an etwas??
Aber ich danke Dir für "markige Sprüche" - das hilft.
Erstellt am 07.02.2007 um 23:01 Uhr von Lotte
Ramses,
pass auf Dich auf, auf Deinen Blutdruck. Wir brauchen Dich noch ;-)