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Telefonanruf beim Arbeitgeber -daß weiter krankgeschrieben?

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Renate-D
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Arbeitnehmer eine bereits seit 2 Wochen bestehende AU hat, muß er dann dem AG telefonisch Bescheid geben, daß er noch weitere Arztbesuche zu tätigen hat und wahrscheinlich weiter krankgeschrieben wird??? Gilt dann ein nicht getätigter Anruf, aber eine Folgebescheinigung vom Arzt lag vor, als nicht entschuldigter Tag???

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Community-Antworten (13)

U
Uschi

06.02.2007 um 21:18 Uhr

Hallo,

ohne nun § zu zitieren, sage ich einfach mal , dass meine Erziehung mich veranlassen würde, meinen Arbeitgeber entsprechend frühzeitig über eine Verlängerung meiner AU zu informieren. Ich als Kollege, der evtl. den Kranken vertreten muss, wüßte ja auch gerne voran ich bin.

P
peters

06.02.2007 um 22:48 Uhr

@Ramses II

"Eine Abmahnung sollte hier selbstverständlich sein."

Auch dann, wenn die Folgebescheinigung bereits vorlag, bevor die erste Arbeitsunfähigkeit zu Ende war ??

Ich glaube, das ist in der Frage nicht ganz deutlich ausgedrückt. Auf jeden Fall muss der Arbeitgber vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert werden; egal ob schriftlich oder telefonisch.

H
Heini

06.02.2007 um 23:23 Uhr

Das Gesetzt sagt,

-dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.-

Von einer Verpflichtung einer sofortigen Meldung z.B. per Telefon, Fax, Email, usw. bei einer Folgebescheinigung ist im Gesetz nicht zu erkennen. Somit wäre auch eine eventuelle Abmahnung unbegründet, da der Arbeitgeber diesen Anspruch einfach nicht hat.

H
Heini

06.02.2007 um 23:51 Uhr

Ich lasse mich gerne überzeugen.

Durch markige Sprüche ändert sich das Gesetz nicht.

K
Kölner

07.02.2007 um 00:13 Uhr

It's not a joke...it's only Heini!

H
Heini

07.02.2007 um 01:01 Uhr

Das sich die sofortige Meldung nur auf die Erst-AU beziehen könnte, auf die Idee bist Du noch nicht gekommen? Dauert die AU länger wie bescheinigt, wird doch ganz klar geschrieben,ist eine neue ärztliche Bescheinigung VORZULEGEN.

Ist mir aber egal wie DU das interpretierst.

Mit einem Urteil oder ähnlich rechtsfestem, kannst Du deine Behauptung nicht begründen, oder? Ich lasse mich gerne überzeugen, aber nicht von Sprüchen.

K
Kölner

07.02.2007 um 01:06 Uhr

@Heini Trollig...

R
Renate-D

07.02.2007 um 10:24 Uhr

Das beantwortet nicht so richtig meine Frage, die da lautet: muß ich bei einer " FOLGEBESCHEINIGUNG" anrufen? Und ist ein ANRUF nicht erfolgt, aber eine FOLGEBESCHEINIGUNG vorgelegt worden, gilt dies als nicht entschuldigt?

M
Mona-Lisa

07.02.2007 um 10:48 Uhr

@Renate-D, wenn die Folgebescheinigung am 1. Tag des Beginn's beim Personaler auf dem Tisch liegt, ist ein Anruf m. E. nicht notwendig, wäre aber sicher auch kein Fehler.
Eine Abmahnung rechtfertigt dies aus meiner Sicht nicht! Der AN ist seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen!

H
Heini

07.02.2007 um 21:20 Uhr

RamsesII, deine Ausführungen sind in keinster weise rechtlich untermauert. Bis dato wurde noch kein Urteil oder eine fundierte Rechtsansicht von Dir genannt, die deine Behauptung untermauert. Was sagt den überhaupt Herr Fitting dazu??

Das Gesetz ist eindeutig und verlangt, -dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.- Zu mehr ist der AN nicht verpflichtet. Es ergeben sich automatisch keine weiteren Nebenpflichten des AN, da im Gesetz abschließend geregelt. Hier mit Lebenserfahrung zu argumentieren halte ich einfach für Quatsch.

Großes Palaver und markige Sprüche vom Trittbrettfahrer, dass war es.

P
peters

07.02.2007 um 21:41 Uhr

@Heini,

ich vermisse da kein Urteil oder keine besondere Rechtsansicht. Man darf eben nicht unentschuldigt fehlen. Und wenn die Folgebescheinigung halt erst nach Ende der ersten AU-Bescheinigung ankommt (also z.B. nachmittags), dann wäre es eben ein halber Tag unentschuldigt.

Wenn die Folgebescheinigung schon drei Tage vor Ende der ersten AU vorliegt, ist es eben kein Problem, so hat Ramses ja auch geschrieben.

Aber wo soll das Problem sein, lieber einmal mehr anzurufen und frühzeitig Bescheid zu sagen? Nicht nur der Personalchef sondern auch die Kollegen, die die Vertretung machen müssen, sind dankbar, wenn sie frühzeitig wissen, wie lange sie die liegen gebliebene Arbeit noch stapeln müssen ;-))

K
Kölner

07.02.2007 um 21:58 Uhr

@Heini Nehmen wir uns doch mal die Bedeutung des Wortes "Trittbrettfahrers" vor. Im sozialwissenschaftlichen Sinne sind das Menschen, "die den Nutzen eines Gutes erlangen, ohne dafür zu zahlen" (Wikipedia). Erinnert Dich das an etwas??

Aber ich danke Dir für "markige Sprüche" - das hilft.

L
Lotte

08.02.2007 um 00:01 Uhr

Ramses, pass auf Dich auf, auf Deinen Blutdruck. Wir brauchen Dich noch ;-)

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