Krankgeschrieben bis 24.00 Uhr? Was ist mit der Nachtschicht?
Wie ist das bei Euch geregelt?
Ein AN ist bis Montag krankgeschrieben. Er hat von Montag bis Dienstag Nachtschicht. Muss er jetzt Dienstag 0.00 Uhr zur Arbeit kommen? Oder gehört die Nachtschicht noch zum betrieblichen Arbeitstag Montag?
Michael
Community-Antworten (3)
09.02.2010 um 15:25 Uhr
qMichael, also ich weis das eine Nachtschicht EINE Schicht ist ! Auch wenn sie ÜBER 2 Tage geht !
Ich würde sagen das er wohl KAUM kommen MUSS ! Würde von der Planun her auch keinen Sinn machen, die Nachtdienst eule müsste ja dann UM 24°° aufhören damit er weiter macht ?
Die frage ist wie ist es mit dem Urlaub ? Muss einer die Nacht von Montag abend 20°° Bis Dienstag 6°° hat Schon am Dienstag den ersten Urlaubstag nehmen? Oder hat er dann seinen Ausschlaftag und muss den Urlaub erst ab Mittwoch abrechnen?
Ist das eigendlich eine Hypo frage oder haste wirklich das Problem das der AN anfangen muss ? Dann müsste da auch mal was zum Regelher wegen Krankmelden und Dienstanfang (da könntet ihr den An dann helfen, mit einer Klausel) Oder dem Arzt raten die Meldung an zu passen (ist bei Leuten mit Wochenwenddienst ja auch so)
09.02.2010 um 16:16 Uhr
Zitat Waschbär "Ist das eigendlich eine Hypo frage oder haste wirklich das Problem das der AN anfangen muss ?"
Hallo,
bei uns gab es den Fall wirklich.
Jahrelang brauchte man bei Krankschreibung bis Montag erst am Dienstagabend zur Nachtschicht kommen. Auf einmal und ohne Vorwarnung hat man bei einem von 1.00 bis 6.00 Uhr Fehlstunden geschrieben. 1.00 Uhr deshalb, weil er sonst vor Mitternacht "als Kranker" hätte Auto fahren müssen.
Auf Nachfrage des Betriebsrates hat man das jetzt korrigiert. Wir wollen aber für die Zukunft mal klären, wie es richtig ist.
Michael
12.02.2010 um 12:03 Uhr
@ Michael aka Fragesteller,
ah ha ! gut . Die Frage musst du aber fast erstmal selber Beantworten... Ist EINE Nachtschicht BEI "euch" denn ein Arbeitstag ?
Oft haben AGs laut komentaren den Grundsatz das die Nachtschicht über Zweitage > NUR ein TAG sind weil es eine SCHICHT ist !!
Sollte das so sein bei euch , ja dann Gute Nacht und viel Spass bei Dienstbeginn um 1°° in der Nacht.
ABER ich bin mir sicher das ihr die Kurve bekommt ! Habt ihr Schichtzeiten fest gelegt??? (bei uns ja,deshalb KEIN dienstbeginn um 1°° usserdem steht bei uns die Nacht ist auf Zweittage Verteilt)) :-))
Ach ja da kommt auch immer so ein Argument von wegen 48 Tage oder so was... habe es schon fast verdrängt (Urlaubsberechung)
Weiste was macht DOCh eine BV oder Absprache zur Krankmeldung... Ich glaube nicht das dem AG mit dem Dienstbeginn um 1°° Nachts geholfen wäre.
Das Urteil unten hilft ZUR klärung, allerdings bei dir ins Negative... BFH-Urteil vom 28.1.1994 (VI R 51/93) BStBl. 1994 II S. 421
Der Begriff "Arbeitstag" in § 40 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist nicht als Kalendertag zu verstehen. Als ein "Arbeitstag" im Sinne dieser Vorschrift kann auch eine sich auf zwei Kalendertage erstreckende Nachtschicht angesehen werden.
EStG § 40 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1.
Vorinstanz: FG Münster
mhh , ich glaube meine Firma mit der Alten BV ist ein Dino.... .-(( p.s wir suchen noch Arbeitskräfte.... sollten schon Pflegekräfte mit Fachverstand und Examen sein.... Tarif+Zulagen Garantiert !! Laut neuster Stellenausschreibung UND werbung SOGAR Pünktliche Zahlung Is ja logo ! Kommt die Kohle nicht ums eck... is gannz schnell der Waschbär auf dem Tisch !
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