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Krankmeldungen - Wann muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

O
Osnaole
Jan 2018 bearbeitet

Wann muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein. Zählt der Eingang oder der Poststempel ?

3.32204

Community-Antworten (4)

F
Forentroll

12.03.2010 um 13:52 Uhr

Der Eingang zählt nicht der Poststempel.

D
DonJohnson

12.03.2010 um 14:03 Uhr

@Forentroll Wobei zählt der? Bist du dir da echt sicher?

@Osnaole Bitte erkläre uns mal das eigentliche Problem, vielleicht bekommst du dann eine dafür richtige Antwort...

F
Forentroll

12.03.2010 um 15:25 Uhr

@DonJohnson Das ist die richtige Antwort! Sorry, da liegst du mal verkehrt. guckst Du: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_EntgeltfortzG_p5.html Da steht unter anderem hat dem AG vorzulegen. Das ist nunmal der Eingang.

D
DonJohnson

12.03.2010 um 16:15 Uhr

@Forentroll Nö, nö nö und nochmal nö.

Folgende fiktive Angelegenheit:

  • AN ist krank und ruft in der Firma an, dass er zum Arzt geht
  • nach Arztbesuch ruft AN (pflichtbewußt wie er ist) beim AG an und sagt, dass er bis zum xx.xx.xxxx AU ist und er die AUB per Post dem AG zukommen läßt
  • Seine Frau / Freundin / Mutter oder wer auch immer schickt die AUB zum AG (per Einschreiben ohne Rückantwort). Und zwar am selben Tag.
  • Brief wird abgestempelt und tritt seine lange Reise quer durch Deutschland an (ist ja meistens leider so)
  • Briefzusteller Müller hat am Tag zuvor ne Party gefeiert und ist noch immer ganz "blau" und bricht aus diesem Grund seine Tour ab. Dummerweise bevor er diesen Brief zustellen konnte.
  • Briefzusteller Müller geht es ganz schlecht, leider hat er die nicht mehr zugestellte Post nciht mehr übergeben und versehentlich in der Tasche liegen lassen... (dumme Geschichte)
  • Nach ein paar Tagen sieht er ihn und stellt ihn der Sektetärin des AG zu
  • leider ist Frau Maier permamnent überlastet und der Brief wandert bevor sie den Eingangsstempel draufdrückt ins Fach "bei Gelegenheit"
  • AG ist sauer und spricht eine Abmahnung aus, da die AUB noch immer nciht da ist...

So, und DU möchtest mir sagen, dass das richtig so wäre? Das meinste echt nicht ernst, oder? Um nachzuweisen, dass man den Brief ohne "schuldhaftes Verzögern" zugestellt hat, reicht SELBSTVERSTÄNDLICH der Poststempel ;-)

So, nun du wieder ;-)))

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