Erstellt am 03.12.2013 um 20:44 Uhr von marlene
Lese hier .......http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=1758&lid=DE&bid=BAS&pid=HBURG&sid=1b8d7a7aeb466bf65df85e22fb2b066e3c937ab6
Erstellt am 04.12.2013 um 07:17 Uhr von ickederdicke
Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung ? Falls nicht und mit dieser MA sind es nun 5 SB und Gleichgestellte bei euch im Betrieb, stosst umgehend die Wahl einer SBV an.Hilfestellung gibt das Integrationsamt.
Ansonsten könnte hier die Fürsorgepflicht des AG´s dahinter stehen und er will mit dem Betriebsarzt abklären, ob eine Umgestaltung des Arbeistplatzes ( z.B. spezieller Stuhl, höhenverstellbarer Tisch, Arbeitsassistenz, psychische Belastung - je nach Vorgeschichte ) angebracht ist.
Erstellt am 04.12.2013 um 09:53 Uhr von gironimo
Ihr kennt doch Euren AG am Besten. Schätzt Ihr es so ein, dass der AG eher führsorglich denkt oder will er doch nur einen weiteren Baustein für eine negative Gesundheitsprognose haben.
Als Kompromiss. Der AN hat eine freie Arztwahl und kann auch einen anderen qualifizierten Mediziner aufsuchen, der eine Bescheinigung (auf Kosten des AG) erstellt.
Erstellt am 04.12.2013 um 10:12 Uhr von Pjöööng
Erfüllt der Arbeitnehmer denn den Arbeitsvertrag nicht mehr? Ist der AN häufiger AU?
So lange der AN seinen Arbeitsvertrag erfüllt und auch nicht außergewöhnlich oft AU ist, kann der AG hier meines Erachtens gar nichts fordern und man sollte genau überlegen, wie man diesem Ansinnen gegenübertritt.
Erstellt am 04.12.2013 um 17:56 Uhr von schmitti
Gironimo, sofern der AG während der Arbeitszeit einen Betriebsarzt für den AN kostenfrei bereitstellt, muss er die Kosten und den Zeitaufwand für die Untersuchung eines freien/externen (Fach)Arzt nicht zwingend tragen.
Die Kosten für die Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, allerdings nur bis zu der Höhe, wie sie bei Inanspruchnahme des Betriebsarztes angefallen wären. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.
http://www.bgw-online.de/_bitte-qs/qs-DE/ArbeitssicherheitUndGesundheitsschutz/GrundlagenUndForschung/Arbeitsmedizin-Epidemiologie/FAQ/FAQ-Untersuchung.html
Pjöööng
Wenn der AG Bedenken hat, dass er AN gesundheitlichen Schaden erleiden könnte kann er ihn dem Betriebsazt vorstellen. Der hat aber Schweigepflicht auch und darf dem AG nur mitteilen ist geeignet oder nichtgeeignet oder der Arbeitsplatz sollte angepasst werden.
Erstellt am 05.12.2013 um 09:44 Uhr von Kulum
Nö schmitti, das darf der Arzt dem AG nicht mehr mitteilen. die ArbMedVV wurde geändert
Erstellt am 05.12.2013 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Zitat (schmitti):
"Wenn der AG Bedenken hat, dass er AN gesundheitlichen Schaden erleiden könnte kann er ihn dem Betriebsazt vorstellen."
Schmitti, kannst Du das auch irgendiwe belegen? Was passiert wenn der AN diese Untersuchung verweigert?
Erstellt am 05.12.2013 um 17:23 Uhr von Nubbel
wie kulum schon schreibt, die arbmedvv wurde geändert.
der arbeitnehmer geht hin, läßt keine untersuchung vornehmen und der arbeitgeber bekommt nur noch ne nachricht, dass der arbeitnehmer zur vorsorge erschienen ist. eignungsuntersuchungen müssen erst neu geregelt werden.
Erstellt am 17.12.2013 um 11:22 Uhr von betriebsratten
@nubbel und andere: Habe di arbmedvv gerade gelesen-welchen punkt meint ihr genau wo das präzisiert ist?