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Ärztliche Untersuchung auf Antrag des Arbeitgebers?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Mitarbeiterin im Büro der schwerbehindert wurde und chronisch krank ist. Jetzt möchte der Arbeitgeber dass der Betriebsarzt eine Untersuchung vornimmt, ob die Mitarbeiterin den Anforderungen (nix besonderes) noch gewachsen ist.

Ich kenne nur die Untersuchungen nach den BG Richtlinien-bei denen der betriebsarzt am Ende dem AG nur mitteilt: Mitarbeiter ist geeignet oder ist nicht geeignet.

Aber auf welcher Basis kann der Arbeitgeber das so anfordern? Was meint Ihr dazu?

Gruss von den Betriebsratten

2.02509

Community-Antworten (9)

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ickederdicke

04.12.2013 um 08:17 Uhr

Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung ? Falls nicht und mit dieser MA sind es nun 5 SB und Gleichgestellte bei euch im Betrieb, stosst umgehend die Wahl einer SBV an.Hilfestellung gibt das Integrationsamt. Ansonsten könnte hier die Fürsorgepflicht des AG´s dahinter stehen und er will mit dem Betriebsarzt abklären, ob eine Umgestaltung des Arbeistplatzes ( z.B. spezieller Stuhl, höhenverstellbarer Tisch, Arbeitsassistenz, psychische Belastung - je nach Vorgeschichte ) angebracht ist.

G
gironimo

04.12.2013 um 10:53 Uhr

Ihr kennt doch Euren AG am Besten. Schätzt Ihr es so ein, dass der AG eher führsorglich denkt oder will er doch nur einen weiteren Baustein für eine negative Gesundheitsprognose haben.

Als Kompromiss. Der AN hat eine freie Arztwahl und kann auch einen anderen qualifizierten Mediziner aufsuchen, der eine Bescheinigung (auf Kosten des AG) erstellt.

P
Pjöööng

04.12.2013 um 11:12 Uhr

Erfüllt der Arbeitnehmer denn den Arbeitsvertrag nicht mehr? Ist der AN häufiger AU?

So lange der AN seinen Arbeitsvertrag erfüllt und auch nicht außergewöhnlich oft AU ist, kann der AG hier meines Erachtens gar nichts fordern und man sollte genau überlegen, wie man diesem Ansinnen gegenübertritt.

S
schmitti

04.12.2013 um 18:56 Uhr

Gironimo, sofern der AG während der Arbeitszeit einen Betriebsarzt für den AN kostenfrei bereitstellt, muss er die Kosten und den Zeitaufwand für die Untersuchung eines freien/externen (Fach)Arzt nicht zwingend tragen.

Die Kosten für die Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, allerdings nur bis zu der Höhe, wie sie bei Inanspruchnahme des Betriebsarztes angefallen wären. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. http://www.bgw-online.de/_bitte-qs/qs-DE/ArbeitssicherheitUndGesundheitsschutz/GrundlagenUndForschung/Arbeitsmedizin-Epidemiologie/FAQ/FAQ-Untersuchung.html

Pjöööng Wenn der AG Bedenken hat, dass er AN gesundheitlichen Schaden erleiden könnte kann er ihn dem Betriebsazt vorstellen. Der hat aber Schweigepflicht auch und darf dem AG nur mitteilen ist geeignet oder nichtgeeignet oder der Arbeitsplatz sollte angepasst werden.

K
Kulum

05.12.2013 um 10:44 Uhr

Nö schmitti, das darf der Arzt dem AG nicht mehr mitteilen. die ArbMedVV wurde geändert

P
Pjöööng

05.12.2013 um 11:49 Uhr

Zitat (schmitti): "Wenn der AG Bedenken hat, dass er AN gesundheitlichen Schaden erleiden könnte kann er ihn dem Betriebsazt vorstellen."

Schmitti, kannst Du das auch irgendiwe belegen? Was passiert wenn der AN diese Untersuchung verweigert?

N
Nubbel

05.12.2013 um 18:23 Uhr

wie kulum schon schreibt, die arbmedvv wurde geändert. der arbeitnehmer geht hin, läßt keine untersuchung vornehmen und der arbeitgeber bekommt nur noch ne nachricht, dass der arbeitnehmer zur vorsorge erschienen ist. eignungsuntersuchungen müssen erst neu geregelt werden.

B
betriebsratten

17.12.2013 um 12:22 Uhr

@nubbel und andere: Habe di arbmedvv gerade gelesen-welchen punkt meint ihr genau wo das präzisiert ist?

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