Erstellt am 18.11.2005 um 22:39 Uhr von Akira
Hallo Leon.
In welcher Branche werkelst denn DU?.
Vieleicht hilft es uns etwas weiter, um Dir dann besser helfen zu können.
Erstellt am 18.11.2005 um 23:01 Uhr von BMW
Hallo Leon
Akira hat schon recht
Evtl. ist dies schon vorab eine hilfe
ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Gruß BMW
Erstellt am 21.11.2005 um 22:03 Uhr von Patrick
Hallo Leon,
sehr hilfsreich bei dieser Angelegenheit ist das Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft,
die werden deinen Chef sicherlich überzeugen.
Viele Grüsse
Patrick