liebe kollegeninnen, aktuell haben wir folgende frage bei uns im betrieb. die geschäftsleitung möchte für mitarbeiter, die während des ganzen jahres nicht krank waren eine art bonus bezahlen (geld)? wenn ich richtig gelesen habe, ist dies dem arbeitgeber jederzeit möglich (gratifikation/bonus) laut bag urteil aus dem jahr 1972 ist der br nur bei höhe und art mitbestimmungspflichtig. wie steht so eine gratifikation zur anitdiskrimminierung und wer hat in seinem betrieb erfahrungen mit solchen regelungen? sind betriebsvereinbarungen verwerflich? ich kann bei uns nichts in den konzerntarifvereinbarungen finden bzw. gibt es in unserem unternehmen auch keine BvB!