Erstellt am 30.01.2007 um 09:26 Uhr von Kalonza
Hallo Airline Tycoon,
bei uns gab es so eine BV. Da hat der Arbeitgeber den Kollegen, die max. 2 Tage krankheitsbedingt abwesend waren einen Gutschein im Wert von 50 Euro gegeben. Diese BV wurde vom Arbeitgeber wieder gekündigt, da sich der Steuerfreibetrag geändert hat, und der AG nur noch ca. 38 Euro steuerfrei verwenden kann.
Ich fand es damals zum K.... als diese BV beschlossen wurde, da ich ebenfalls Bedenken hatte.
Es ist schon so, dass die, die die Prämie bekamen, dies den anderen unter die Nase gerieben haben. Habe aber nicht den Eindruck, dass durch diesen eigentlich kleinen Betrag Kollegen mehr als sonst krank zur Arbeit gekommen sind.
Jetzt fragen die Kollegen nach, die nicht krank waren, wo denn ihre Anwesenheitsprämie bleibt. Da der AG die BV immer noch neben den noch geltenden BV'en im Intranet stehen hat, haben wir als BR uns darauf geeinigt, dass wir den AG aufgefordert haben, die Prämie dieses Jahr auszuzahlen, da es ja eigentlich fast an Täuschung grenzt, wenn die BV neben den gültigen BV'en steht. Wir werden aber keine neue BV dazu verhandeln.
Viele Grüße
Kalonza
Erstellt am 30.01.2007 um 09:34 Uhr von airline-tycoon
hallo kalonza, vielen dank für die schnelle antwort. ich muss hier vielleicht doch noch mehr ins detail gehen. in unserem betrieb (schicht) gibt es für mitarbeiter die krank sind eine krankheitspauschale die sich aus den jahresschichten errechnet und somit wird für krankheit gewissermaßen eine schichtzulage bezahlt. unser sehr kooperativer chef würde nur gerne die mitarbeiter belohnen die nicht krank sind und zwar nur bei 0 tagen abwesenheit und dann mit ca 600 euro brutto.
auf was habt ihr bei eurer BV bersonders geachtet?
viele grüße airline tycoon
Erstellt am 30.01.2007 um 09:40 Uhr von Kalonza
Hallo noch mal,
ich hatle persönlich eine BV, die den Kollegen 600 Euro brutto gibt, die nicht krank werden, also gar nicht krank werden, für echt problematisch. Gerade in einem Schichtbetrieb werden die Kollegen ja auch öfter mal krank. Für 600 Euro überlegt man sich dann wirklich, ob man trotz Darminfekt nicht doch arbeiten gehen soll.
Ich finde auch, dass so eine Regelung gerade die Kollegen bestraft, die älter und länger im Unternehmen sind, da sie im Schnitt öfter krank sind.
Mit do einer Regel belohnt man die, die jung und gesund sind, und die, die trotz Krankheit arbeiten gehen.
Vielleicht könnt ihr das Geld ja auch anders einsetzen?
Für uns war damals wichtig, dass auch bei bis zu 2 Tagen Abwesenheit etwas ausgezahlt wird.
Man könnte das ja auch abstufen. Die, die gar nicht krank sind 600,-
Die die 1-2 Tage krank sind 300,-
Oder eben gar keine solche Regelung...
Viele Grüße
Kalonza
Erstellt am 30.01.2007 um 09:41 Uhr von Petrus
Die Gratifikation in der geschilderten Form (bzw. die 100%ige Kürzung bei zwei Krankheitstagen) kollidiert m.E. ganz gehörig mit §4a EntgFG. Auf der anderen Seite würde ich bei Bestehen einer solchen Vereinbarung nicht unbedingt schlafende Hunde wecken, so könnte jemand auf die Idee kommen, dass man diesen Paragraphen ja auch auf die (außertarifliche) Weihnachtgratifikation anwenden könnte...
Einem Neuabschluss würde ich aber auch nicht zustimmen...
Erstellt am 30.01.2007 um 09:47 Uhr von Kalonza
@ ramses ii
was willst du mit deinen aussagen eigentlich bezwecken, oder anders:
was meinst du eigentlich???
Erstellt am 30.01.2007 um 09:54 Uhr von Kalonza
@ ramses
ich finde, dass sarkastische andeutungen nicht immer hilfreich sind
Erstellt am 31.01.2007 um 09:00 Uhr von airline-tycoon
schade, daß manche nicht die erste mail von mir lesen und petrus auf die thematik von kalonza mehr antworten gibt als auf mein problem. eine kollision mit mit §4a EntgFG kann ich bei einer klaren "0" tage regelung nicht nachvollziehen. vor allem wenn ich die bag gerichtsurteile heranziehe. warum hat das bag für den arbeitgeber entschieden, daß dieser eine gratifikation ausschütten kann, wenn diese eintscheidung mit o.a. pragraphen kollidiert.
@ramses, tja das ganze leben ist ein spiel und wir sind nur die kandidaten!!
ernsthaft, es gibt halt nicht nur den durchschnittsverdiener mit 53000 euro
jährlich, sondern eben auch den armen gewerblichen mitarbeiter. woher beziehst
du deine zahlen und auf welcher grundlage basieren
diese (hoffentlich nicht auf dem pc-spiel), damit sie zur anwendung gezogen
werden können.
@kalonza, danke für den input, hat mir bisher schon ein wenig geholfen, die lösung
ist für mich aber noch in weiter ferne.
Erstellt am 31.01.2007 um 09:07 Uhr von Kölner
@airline-tycoon
Ramses hat excel zurate gezogen...
Erstellt am 31.01.2007 um 09:33 Uhr von Kölner
@Ramses II
Dann wird Dein "geistiges Alter" ja sehr ansehnlich sein....
Erstellt am 31.01.2007 um 09:41 Uhr von airline-tycoon
@ ramses II, umrechnungsfaktor 1,33 ist mir durchaus bekannt, in bestimmten bereichen wird mit 1,31 gerechnet :-))
es gibt ja eben wie in oben beschrieben k-tage pauschale, wenn nun ein geschickter mensch (ist eine Unterstellung) gut kalkuliert und während seiner frühschichten krank ist bekommt er am monatsende eben mehr geld als der liebe kollegein die zur arbeit kommen. kürzung ist also null, null und bin ich eben der meinung das es nicht § 4a in konflikt kommt.
bag urteil steht im dicken roten und habe es momentan leider nicht zur hand, sonst hätte ich schon den querverweis angeboten. es geht dort um gratifikation und als solches soll es deklariert werden. gelesen habe ich es bereits 10x!!!
und trotzdem habe ich ein schlechtes gefühl, bei diesem thema über den tisch gezogen zu werden, bestimmt habe ich etwas übersehen.
Erstellt am 31.01.2007 um 19:17 Uhr von Kölner
Erstellt am 31.01.2007 um 22:35 Uhr von Fayence
Ramses II,
"Rechnen 20" ??? :-))
Erstellt am 01.02.2007 um 00:02 Uhr von peters
Ich finde die Gedankengänge eines Arbeitgebers einfach erstaunlich, der den Mitarbeitern eine Prämie zahlen will, weil sie sich halbkrank mit Grippe, Darminfekt oder Ähnlichem als Bazillenschleuder in die Firma schleppen, die ganze Truppe anstecken und dafür noch eine Belohnung kassieren.
Und die Betriebsräte machen sich lediglich nen Kopf über die Höhe der Prämie.
Schöne neue Welt !!!
Es soll schon vorgekommen sein, dass man sich wegen einer verschleppten Erkältung eine lebensbedrohliche Herzmuskelentzündung eingehandelt hat. Und das für 600 Euro!!
Bin weder Mediziner noch Jurist; aber für mich ist das unbeschreiblich.