Hallo,

weiß jemand ein Urteil, worin bestätigt wird, dass der Arbeitgeber auch während der Einsichtnahme auch nicht anwesend sein darf, wenn nur ein einziges BRM zur Einsichtnahme berechtigt ist?
Bei uns (150 MAs) lief die Einsichtnahme gerade eben so: Der Personalleiter saß mit am Tisch, einen Ordner vor sich, und fragte, von wem der BR welche Daten haben möchte. Wir sagten, wir möchten gerne in seiner Abwesenheit die Einsicht vornehmen. Dazu sei er nicht autrisiert. Auch die ATler-Listen bekommen wir nicht. Während des Gespräches läutete ständig sein Telefon und er unterbrach, um die Gespräche anzunehmen. Nach dem dritten Telefonat bat er darum, unseren Termin um eine halbe Stunde zu unterbrechen, damit er seinen akuten Auftrag bearbeiten könne, den er soeben erhalten habe... Hier hat der BR das Gespräch ganz abgebrochen und mitgeteilt, was er möchte:
Der Betriebsrat möchte: in Ruhe und ungestört in die Listen Einsicht nehmen. Auch in die AT-Listen! Wie gehen wir jetzt vor. Jetzt wollen wir einen Brief an GF schreiben, welche Listen zu welchem Termin vorzulegen sind. Wenn das nichts nützt, müssen wir wohl vors Arbeitsgericht...