Einsichtnahme in Lohnlisten - Hat AG das Recht auf Anwesenheit?
Hallo,
weiß jemand ein Urteil, worin bestätigt wird, dass der Arbeitgeber auch während der Einsichtnahme auch nicht anwesend sein darf, wenn nur ein einziges BRM zur Einsichtnahme berechtigt ist? Bei uns (150 MAs) lief die Einsichtnahme gerade eben so: Der Personalleiter saß mit am Tisch, einen Ordner vor sich, und fragte, von wem der BR welche Daten haben möchte. Wir sagten, wir möchten gerne in seiner Abwesenheit die Einsicht vornehmen. Dazu sei er nicht autrisiert. Auch die ATler-Listen bekommen wir nicht. Während des Gespräches läutete ständig sein Telefon und er unterbrach, um die Gespräche anzunehmen. Nach dem dritten Telefonat bat er darum, unseren Termin um eine halbe Stunde zu unterbrechen, damit er seinen akuten Auftrag bearbeiten könne, den er soeben erhalten habe... Hier hat der BR das Gespräch ganz abgebrochen und mitgeteilt, was er möchte: Der Betriebsrat möchte: in Ruhe und ungestört in die Listen Einsicht nehmen. Auch in die AT-Listen! Wie gehen wir jetzt vor. Jetzt wollen wir einen Brief an GF schreiben, welche Listen zu welchem Termin vorzulegen sind. Wenn das nichts nützt, müssen wir wohl vors Arbeitsgericht...
Community-Antworten (2)
20.03.2008 um 14:29 Uhr
"Bei der Einsichtnahme dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind" (BAG v. 16.8.1995 - 7 ABR 62/94, NZA 1996, 330) Alles andere weisst du ja. Und wozu der Personalleiter autorisiert ist, interessiert den BR eigentlich nicht die Bohne, oder ? Wenn der GF nicht einlenkt, hilft auch manchmal ein Schreiben vom Anwalt.
20.03.2008 um 15:48 Uhr
@see-see
guckst du hier,viele Urteile die euch helfen können:
http://www.betriebsratszentrum.de/CoCoCMS/generator/viewDocument.php?page=5&keywords=Gehaltslisten
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