In unseren Arbeitsverträgen steht folgendes:



"Der Arbeitgeber ist nicht an einen Tarifvertrag gebunden. Der Arbeitgeber lehnt sich an den Tarifvertrag des xx - yy.
.....
Soweit das Vertragsverhältniss von AG und AN betreffende Sachverhalte nicht in diesem Arbeitsvertrag geregelt sind, gelten die im oben genannten Tarifvertrag geltenden Regelungen.
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x) Wechselschicht:

Der AN wird in Wechselschicht, entsprechend den betrieblichen Erfordernissen auch nachts, eingesetzt......



Im Manteltarif, der in dem Arbeitsvertrag erwähnt wurde steht folgendes:



Schichtarbeit liegt vor, wenn in einem Betrieb oder Betriebsteil regelmäßig nach Schichtplan in zwei Schichten durchlaufend gearbeitet wird, wobei der Einsatz des Personals in regelmäßigen Wechseln zu erfolgen hat.

....

Bei regelmäßiger Schichtarbeit wird fur alle stunden auf den Tariflichen Stundenlohn ein Zuschlag von 10% bezahlt.



NUN...zur Frage:

Wir Arbeiten im Wechselschichtsystem, bekommen allerdings keinerlei Zuschläge.
Steht uns das, aufgrund der anlehnung zu?

Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts weiter über Schichtarbeit, ausser das, was ich oben geschrieben habe.

Danke im vorraus!