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Mitarbeitergespräch - kann der MA die Anwesenheit eines BR verlangen?

OJ
Onkel Jojo
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, bei uns finden regelmäßig Einzelgespräche zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten, entwedet zur Vertragsverlängerung oder bezüglich der Leistung. Kann der Mitarbeiter verlangen, dass ein Betriebsmitglied anwesend ist.? Wenn ja, muss es das freigestellte Betriebsratsmitglied sein oder ein BR seines vertrauens?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.02.2006 um 14:38 Uhr

"Onkel Jojo", da sollte doch der BR mal eine Regelung antreben, dass eine BV dazu existiert. Dann sollte so etwas auf jeden Fall möglich sein!

Welcher BR mitgeht ist selbstverständlich die Angelegenheit eines jeden AN!

H
happy

09.02.2006 um 14:42 Uhr

§82 (2) BetrVG ist da meiner Meinung nach anzuwenden. Auch bei uns gibt es sog. Jahres- oder Mitarbeitergespräche bei denen ein BR-Mitglied anwesend sein kann und bei Kollegen auch war. Der BR hat überlegt einige Mitglieder für diese Gespräche auszuwählen und diese entsprechend zu schulen, wir überlassen es aber derzeit dem MA ein BR-Mitglied seine Vertrauens mitzunehmen.

don`t worry be happy

B
betriebsrat-ctd@hotmail.d

09.02.2006 um 18:03 Uhr

Hallo happy,

danke für den Paragraphen.

tschüss Onkel Jojo

P
packer

09.02.2006 um 18:55 Uhr

moin onkel, der AN kann das jedesmal verlangen, und zwar den br seiner wahl... das ist unser täglich brot. das einzige mal, wo der AN definitiv nicht das recht auf beisitz vom BR hat ist die verhandlung über einen auflösungsvertrag. hier kann der AG lt. BAG den BR ausschließen... leider und ein starkes stück... hab das urteil nich parat, is aber von mitte letzten jahres... eine regelung ist hilfreich, aber nicht immer unbedingt von nöten. das recht besitzt der AN sowieso.

gruß, packer

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