Erstellt am 09.02.2006 um 13:38 Uhr von Kölner
"Onkel Jojo", da sollte doch der BR mal eine Regelung antreben, dass eine BV dazu existiert. Dann sollte so etwas auf jeden Fall möglich sein!
Welcher BR mitgeht ist selbstverständlich die Angelegenheit eines jeden AN!
Erstellt am 09.02.2006 um 13:42 Uhr von happy
§82 (2) BetrVG ist da meiner Meinung nach anzuwenden.
Auch bei uns gibt es sog. Jahres- oder Mitarbeitergespräche bei denen ein BR-Mitglied anwesend sein kann und bei Kollegen auch war. Der BR hat überlegt einige Mitglieder für diese Gespräche auszuwählen und diese entsprechend zu schulen, wir überlassen es aber derzeit dem MA ein BR-Mitglied seine Vertrauens mitzunehmen.
don`t worry be happy
Erstellt am 09.02.2006 um 17:03 Uhr von betriebsrat-ctd@hotmail.d
Hallo happy,
danke für den Paragraphen.
tschüss
Onkel Jojo
Erstellt am 09.02.2006 um 17:55 Uhr von packer
moin onkel,
der AN kann das jedesmal verlangen, und zwar den br seiner wahl... das ist unser täglich brot. das einzige mal, wo der AN definitiv nicht das recht auf beisitz vom BR hat ist die verhandlung über einen auflösungsvertrag. hier kann der AG lt. BAG den BR ausschließen... leider und ein starkes stück... hab das urteil nich parat, is aber von mitte letzten jahres...
eine regelung ist hilfreich, aber nicht immer unbedingt von nöten. das recht besitzt der AN sowieso.
gruß,
packer