Ehrenamtliche Pflichtstunden in Arbeitsverträgen
In unserem Unternehmen ( Rettungsdienst ) sind in letzte Zeit etliche neue Mitarbeiter eingestellt worden. Unsere Arbeitszeit ist auf wöchentlich 48 Stunden festgesetzt worden. Wir als Betriebsrat haben nun festgestellt, das allen neuen Mitarbeitern ein Zusatzpunkt " Nebenabreden" in den Arbeitsvertrag geschrieben wurde, wonach sie zusätzlich pro Monat mindestens 20 Stunden ehrenmatlich zu leisten hätten. Die Annahme dieser Bedingung war Pflicht zum Erhalt des Arbeistplatzes. In den Arbeitsverträgen der anderen Mitarbeiter fehlt dieser Absatz. Frage: Kann der Arbeitgeber über die Freizeit einiger weniger verfügen ? Erfüllt dieser Absatz nicht schon den Bestand der Sittenwidrigkeit ? Ich danke für Eure Meinungen!
Nachtrag: Unser Rettungsdienst ist Teil eines DRK Kreisverbandes. Ich denke, da wir mit 48 Stunden die wöchentlich Höchstarbeitszeit ausgereizt haben, hat der AG keine Verfügung über die Freizeit. Im übrigen beziehen sich die ehrenamtlichen Stunden auf Tätigkeiten in den anderen Gliederungen wie Wasserwacht, Ortsvereine etc..
Community-Antworten (7)
27.01.2007 um 09:46 Uhr
Pemeny,
mir stellt sich die Frage, ob ein AG die "ehrenamtliche Tätigkeit" überhaupt arbeitsvertraglich "verordnen" darf und ob dieser Passus nicht von vornherein ungültig ist. Hat denn einer der Kollegen seinen AV einmal einem RA vorgelegt?
Der Vertrag ist in meinen Augen eine ziemlich miese und linke Nummer! Ob das Merkmal Sittenwidrigkeit erfüllt ist vermag ich nicht zu beurteilen, was m.E. jedoch zutrifft, ist ein Verstoss gegen das Gebot von Treu und Glauben. Schau mal in den §307 BGB.
Als BR würde ich einmal bei der zuständigen Gewerkschaft nachhaken.
27.01.2007 um 09:50 Uhr
HI Penemy
Frage: Habt ihr dass als 6 Tage Woche bzw. gibts bei den 48 Stundne dann auch einen Ausgleich. Wahrscheinlich läufts wie hier in der Rettungsdienst gGmbh, 12 Stunden am tag, Richtig?
Schau Dir mal §3 ArbZG an.
Ist der Zusatz so gemeint, dass monatlich 20 (Über)Stunden mit dem Lohn abgegolten sind? Solche Regelungen werden gerne getroffen.
MFG Matze
27.01.2007 um 10:02 Uhr
@maze83, das ist doch schon ein gewaltiger Unterschied, wie das im Arbeitsvertrag steht... Überstunden oder ehrenamtlich.
Mich ärgern solche schw....eien, in denen von AG's versucht wird, die "Not" mancher Mitmenschen auszunützen. (Oft genug klappt es auch noch!) Wenn so ein AV seit z.B. 3 Monaten besteht, hat er pro MA bereits 60 Stunden "geschenkt" bekommen.
Ich seh da schon die "Sittenwidrigkeit"!
27.01.2007 um 10:16 Uhr
@all Bevor wir uns alle weiter aufregen... Darf ich das Stichwort "mildtätig" und das Stichwort "Tendenzbetrieb" in den Ring werfen? Darf ich auch daran erinnern, dass der Rettungsdienste sehr häufig von "Spitzenverbänden" und landestypischen "Rettungsdienstgesetzen" beherrscht werden, die sich zudem die Rosinen des ArbZG zu eigen machen dürfen. Vielleicht schreibt der Fragesteller noch was zu seinem AG...
27.01.2007 um 10:20 Uhr
Kölner,
würdest Du auch erklären wollen, ob die Verpflichtung "ehrenamtliche Tätigkeit von mind. 20 Stunden monatlich" Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein darf? Das ist für mich der Knackpunkt.
27.01.2007 um 11:23 Uhr
@Fayence Im DRK ist so etwas möglich...
29.01.2007 um 14:08 Uhr
Wichtig ist ja noch die Aussage: "Im übrigen beziehen sich die ehrenamtlichen Stunden auf Tätigkeiten in den anderen Gliederungen wie Wasserwacht, Ortsvereine etc.."
Demnach profitiert nicht der Betrieb (Rettungsdienst) selbst von dieser Regelung sondern irgendeine andere Gruppierung. Das DRK will damit offensichtlich eine Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeiten erreichen; nicht eine zusätzliche Arbeitsleistung in der eigentlichen Tätigkeit.
Viele der Bewerber sind möglicherweise ohnehin schon ehrenamtlich tätig und dieser Passus ist kein Problem für sie. Wer z.B. in seinem Heimatort das Jugendrotkreuz leitet, hat diese Auflage erfüllt. Eine erzwungene Regelung dieser Art für alle Bewerber halte ich aber auch für fragwürdig.
Verwandte Themen
Unverschuldete Minusstunden durch ehrenamtliche
Hallo an alle Damen und Herren, in unserem Betrieb arbeiten wir nach einer 40h Woche. Einige Tage davon beinhalten sogenannte "Springerschichten" welche weder in Zeit oder Lohn vergütet werden. In
Krankenpflegeschüler Krank, aber nicht im Dienstplan?
Hallo Krankenpflegeschüler meldet sich 2 Stunden nach Arbeitsbeginn bei der Schichtleitung krank, diese trägt im Dienstplan "krank ab 08:00 Uhr ein. Jetzt kommt Schule und sagt, wenn Schüler auch nur
Gehaltsausgleich für ehrenamtliche BR-Tätigkeit - bei erfolgsabhängiger Provision im Verkauf?
Hallo KollegInnen, ich bin Vorsitzender in einem 5er-Gremium also nicht freigestellt. Als Festangestellter bekomme ich während meiner Tätigkeit als BR-Vorsitzender meine Bezüge weiter. Diese setzen si
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - besitzen diese Personen das Wahlrecht?
Hallo, in unserem Betrieb arbeiten sehr viele Ehrenamtliche, die wesentlich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes beitragen. Uns ist nicht klar ob diese, bei der Betriebsratswahl, als "in der Reg
Betriebsrat in Not - Warum machen wir nicht eine ehrenamtliche "Truppe" auf?
Na, da muß ich doch wieder mal ne Frage stellen... Sagt mal, eben bei dem einen Beitrag ist mir irgendwie echt was eingefallen... Es gibt: - "Ärzte in Not" - "Die Kochprofis" - "Die schnelle