In unserem Unternehmen ( Rettungsdienst ) sind in letzte Zeit etliche neue Mitarbeiter eingestellt worden. Unsere Arbeitszeit ist auf wöchentlich 48 Stunden festgesetzt worden. Wir als Betriebsrat haben nun festgestellt, das allen neuen Mitarbeitern ein Zusatzpunkt " Nebenabreden" in den Arbeitsvertrag geschrieben wurde, wonach sie zusätzlich pro Monat mindestens 20 Stunden ehrenmatlich zu leisten hätten. Die Annahme dieser Bedingung war Pflicht zum Erhalt des Arbeistplatzes. In den Arbeitsverträgen der anderen Mitarbeiter fehlt dieser Absatz. Frage: Kann der Arbeitgeber über die Freizeit einiger weniger verfügen ? Erfüllt dieser Absatz nicht schon den Bestand der Sittenwidrigkeit ? Ich danke für Eure Meinungen!

Nachtrag: Unser Rettungsdienst ist Teil eines DRK Kreisverbandes. Ich denke, da wir mit 48 Stunden die wöchentlich Höchstarbeitszeit ausgereizt haben, hat der AG keine Verfügung über die Freizeit. Im übrigen beziehen sich die ehrenamtlichen Stunden auf Tätigkeiten in den anderen Gliederungen wie Wasserwacht, Ortsvereine etc..