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Ehrenamtliche Pflichtstunden in Arbeitsverträgen

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Pemeny
Jan 2022 bearbeitet

In unserem Unternehmen ( Rettungsdienst ) sind in letzte Zeit etliche neue Mitarbeiter eingestellt worden. Unsere Arbeitszeit ist auf wöchentlich 48 Stunden festgesetzt worden. Wir als Betriebsrat haben nun festgestellt, das allen neuen Mitarbeitern ein Zusatzpunkt " Nebenabreden" in den Arbeitsvertrag geschrieben wurde, wonach sie zusätzlich pro Monat mindestens 20 Stunden ehrenmatlich zu leisten hätten. Die Annahme dieser Bedingung war Pflicht zum Erhalt des Arbeistplatzes. In den Arbeitsverträgen der anderen Mitarbeiter fehlt dieser Absatz. Frage: Kann der Arbeitgeber über die Freizeit einiger weniger verfügen ? Erfüllt dieser Absatz nicht schon den Bestand der Sittenwidrigkeit ? Ich danke für Eure Meinungen!

Nachtrag: Unser Rettungsdienst ist Teil eines DRK Kreisverbandes. Ich denke, da wir mit 48 Stunden die wöchentlich Höchstarbeitszeit ausgereizt haben, hat der AG keine Verfügung über die Freizeit. Im übrigen beziehen sich die ehrenamtlichen Stunden auf Tätigkeiten in den anderen Gliederungen wie Wasserwacht, Ortsvereine etc..

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Community-Antworten (7)

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Fayence

27.01.2007 um 09:46 Uhr

Pemeny,

mir stellt sich die Frage, ob ein AG die "ehrenamtliche Tätigkeit" überhaupt arbeitsvertraglich "verordnen" darf und ob dieser Passus nicht von vornherein ungültig ist. Hat denn einer der Kollegen seinen AV einmal einem RA vorgelegt?

Der Vertrag ist in meinen Augen eine ziemlich miese und linke Nummer! Ob das Merkmal Sittenwidrigkeit erfüllt ist vermag ich nicht zu beurteilen, was m.E. jedoch zutrifft, ist ein Verstoss gegen das Gebot von Treu und Glauben. Schau mal in den §307 BGB.

Als BR würde ich einmal bei der zuständigen Gewerkschaft nachhaken.

M
maze83

27.01.2007 um 09:50 Uhr

HI Penemy

Frage: Habt ihr dass als 6 Tage Woche bzw. gibts bei den 48 Stundne dann auch einen Ausgleich. Wahrscheinlich läufts wie hier in der Rettungsdienst gGmbh, 12 Stunden am tag, Richtig?

Schau Dir mal §3 ArbZG an.

Ist der Zusatz so gemeint, dass monatlich 20 (Über)Stunden mit dem Lohn abgegolten sind? Solche Regelungen werden gerne getroffen.

MFG Matze

M
Mona-Lisa

27.01.2007 um 10:02 Uhr

@maze83, das ist doch schon ein gewaltiger Unterschied, wie das im Arbeitsvertrag steht... Überstunden oder ehrenamtlich.

Mich ärgern solche schw....eien, in denen von AG's versucht wird, die "Not" mancher Mitmenschen auszunützen. (Oft genug klappt es auch noch!) Wenn so ein AV seit z.B. 3 Monaten besteht, hat er pro MA bereits 60 Stunden "geschenkt" bekommen.

Ich seh da schon die "Sittenwidrigkeit"!

K
Kölner

27.01.2007 um 10:16 Uhr

@all Bevor wir uns alle weiter aufregen... Darf ich das Stichwort "mildtätig" und das Stichwort "Tendenzbetrieb" in den Ring werfen? Darf ich auch daran erinnern, dass der Rettungsdienste sehr häufig von "Spitzenverbänden" und landestypischen "Rettungsdienstgesetzen" beherrscht werden, die sich zudem die Rosinen des ArbZG zu eigen machen dürfen. Vielleicht schreibt der Fragesteller noch was zu seinem AG...

F
Fayence

27.01.2007 um 10:20 Uhr

Kölner,

würdest Du auch erklären wollen, ob die Verpflichtung "ehrenamtliche Tätigkeit von mind. 20 Stunden monatlich" Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein darf? Das ist für mich der Knackpunkt.

K
Kölner

27.01.2007 um 11:23 Uhr

@Fayence Im DRK ist so etwas möglich...

P
peters

29.01.2007 um 14:08 Uhr

Wichtig ist ja noch die Aussage: "Im übrigen beziehen sich die ehrenamtlichen Stunden auf Tätigkeiten in den anderen Gliederungen wie Wasserwacht, Ortsvereine etc.."

Demnach profitiert nicht der Betrieb (Rettungsdienst) selbst von dieser Regelung sondern irgendeine andere Gruppierung. Das DRK will damit offensichtlich eine Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeiten erreichen; nicht eine zusätzliche Arbeitsleistung in der eigentlichen Tätigkeit.

Viele der Bewerber sind möglicherweise ohnehin schon ehrenamtlich tätig und dieser Passus ist kein Problem für sie. Wer z.B. in seinem Heimatort das Jugendrotkreuz leitet, hat diese Auflage erfüllt. Eine erzwungene Regelung dieser Art für alle Bewerber halte ich aber auch für fragwürdig.

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